
Anliegerpflichten 2025
1. Oktober , 8:00 – 31. Oktober , 17:00
04. Pflege der Splittfläche an der Gemeinschaftsterrasse
Die Pflege der Rabatte an der Gemeinschaftsterrasse und deren Sauberhaltung erfolgt in Arbeitseinsätzen. Die Pflege (freihalten von Unkraut) der angrenzenden Splittfläche erfolgt durch die Gartenfreunde der Parzellen 17, 21 und 25 im monatlichen Wechsel in Verantwortung des Gartenfreundes der Parzelle 21. Der Steilhangteil unterhalb der Lagerfeuerstelle wird durch den Gartenfachberater als Kräuterlehrbeet angelegt und gepflegt. Der Kauf von Pflanzen und Düngemitteln ist mit dem Vorstand abzustimmen.