Kanadische Goldrute
Laut Bundesnaturschutzgesetz sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen die Verbreitung invasiver Neophyten zu verhindern. Nicht beherrschbare Neophyten mit starkem Verbreitungspotenzial sind unter anderem die Kanadische Goldrute.

Diese hat auch unseren Verein erreicht und wächst ohne dass sie jemand gepflanzt hat, in fast jedem Garten und auf Anliegerflächen.
Ein wachsen lassen dieser Goldrute ist in Kleingartenanlagen daher verboten (s.a. RKGO Anlage 2). Jeder Pächter ist verpflichtet diese umgehend mit Wurzel zu beseitigen. Ein wachsen lassen stellt auch eine Belästigung der Gartenfreunde da. Diese müssen dann beseitigen, was der Nachbar duldet.
Wenn Sie bereits eine Goldrute im Garten haben und unsicher sind, um welche es sich handelt, schneiden Sie die alten Blütenstände im Spätsommer rechtzeitig zurück. So lässt sich eine Selbstaussaat in jedem Fall verhindern.
Quelle: Mein schöner Garten.