Achtung Bauarbeiten

Der Abriss und Neubau der Grabenbrücke mit Treppe über den Tummelsbach erfolgt in der Zeit vom 08. Juni bis zum 13. Juni 2026.

Der Abriss und Neubau der Grabenbrücke mit Treppe über den Tummelsbach erfolgt in der Zeit vom 08. Juni bis zum 13. Juni 2026.

Zum Betreten der Anlagenteile benutzt bitte die jeweiligen Tore 1 – 3.

unberechtigtes Betreten von Parzellen

aus gegebenen Anlass möchten wir Euch nochmals darauf hinweisen, dass das Betreten fremder Parzellen ohne das Einverständnis des Pächters nicht gestatten ist.

Liebe Gartenfreunde,

aus gegebenen Anlass möchten wir Euch nochmals darauf hinweisen, dass das Betreten fremder Parzellen ohne das Einverständnis des Pächters nicht gestatten ist.

Rechtlich gesehen ist das ungenehmigte Betreten einer fremden Parzelle „Hausfriedensbruch“.

Wiederholt wurden in fremden Parzellen Pflanzen abgerissen, Gegenstände entwendet und anschließend irgendwo liegengelassen.

Dieses Verhalten ist in völlig unakzeptabel.

Hier bitten wir vor allem die Erwachsene positiv auf Ihre Kinder einzuwirken, bevor weiterer Ärger aus diesem Verhalten entsteht.

Euer Vereinsvorstand

Information

Die Bezahlung des Unkostenbeitrages in Höhe von 7,00 Euro pro Erwachsenen und 4,00 Euro für Kinder für das Vereinsfest vom 04.07.2026 kann bei Katrin Keiner (Parzelle 17) oder bei Udo Seiffert (Parzelle 11) vorgenommen werden.

Programm zum Vereinsfest am 04.07.2026

Wir laden alle Gartenfreunde am 04.07.2026 ab 15:00 Uhr zu unserem Sommerfest ein!!
Bitte nutzt das angehängte Formular um Euch rechtzeitig anzumelden.

Teilnahme am Vereinsfest
Name

Auf- & Abbau des Festgeländes

Auch in diesem Jahr benötigen wir wieder tatkräftige Hilfe beim Auf- & Abbau des Festgeländes. Die entsprechende Termine werden noch präzisiert.
ich beteilige mich

Mitwirkungsmöglichkeiten

Euer Beitrag zur Durchführung unseres Vereinsfestes
Mitwirkung

Eigenbeteiligung

Der Eigenanteil ist bis zum 27.06.2025 beim Gartenfreund Seiffert (Parzelle 11) in bar einzuzahlen. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung. Der Beitrag ist für Grillgut, ZB, DJ und sonstige Nebenkosten.
Für Kinder im Alter bis zum vollendeten 5. Lebensjahr wird kein Eigenenteil erhoben.
0,00 €
Wahlmöglichkeit beim Grillgut

Invasive Neophyten in Kleingartenanlagen

Laut Bundesnaturschutzgesetz sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen die Verbreitung invasiver Neophyten zu verhindern. Nicht beherrschbare Neophyten mit starkem Verbreitungspotenzial sind unter anderem die Kanadische Goldrute.

Kanadische Goldrute

Laut Bundesnaturschutzgesetz sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen die Verbreitung invasiver Neophyten zu verhindern. Nicht beherrschbare Neophyten mit starkem Verbreitungspotenzial sind unter anderem die Kanadische Goldrute.

Diese hat auch unseren Verein erreicht und wächst ohne dass sie jemand gepflanzt hat, in fast jedem Garten und auf Anliegerflächen.

Ein wachsen lassen dieser Goldrute ist in Kleingartenanlagen daher verboten (s.a. RKGO Anlage 2). Jeder Pächter ist verpflichtet diese umgehend mit Wurzel zu beseitigen. Ein wachsen lassen stellt auch eine Belästigung der Gartenfreunde da. Diese müssen dann beseitigen, was der Nachbar duldet.