aus gegebenen Anlass möchten wir Euch nochmals darauf hinweisen, dass das Betreten fremder Parzellen ohne das Einverständnis des Pächters nicht gestatten ist.
Liebe Gartenfreunde,
aus gegebenen Anlass möchten wir Euch nochmals darauf hinweisen, dass das Betreten fremder Parzellen ohne das Einverständnis des Pächters nicht gestatten ist.
Rechtlich gesehen ist das ungenehmigte Betreten einer fremden Parzelle „Hausfriedensbruch“.
Das gilt ausdrücklich auch für die Dammkrone und den Hang am Tummelsbach. Dieses Gelände gehört zu den jeweiligen Parzellen und ist kein öffentliches Gelände.
Wiederholt wurden in fremden Parzellen Pflanzen abgerissen, Gegenstände entwendet und anschließend irgendwo liegengelassen.
Dieses Verhalten ist in völlig unakzeptabel.
Hier bitten wir vor allem die Erwachsene positiv auf Ihre Kinder einzuwirken, bevor weiterer Ärger aus diesem Verhalten entsteht.
Euer Vereinsvorstand