1. Einleitung
Gegenstand dieser Ordnung ist die Ehrung und Auszeichnung von verdienstvollen Vereinsmitgliedern, ehrenamtlichen Funktionären des Vereins oder vereinsexterne Personen (natürliche oder juristische) die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben.
Die Entscheidung über Ehrungen und Auszeichnungen liegen beim Vorstand des KGV „Am Tummelsbach e.V.. Dies gilt auch für Anträge auf Ehrungen und Auszeichnungen an den Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V..
Über die Art der Ehrung und Auszeichnung entscheidet der Vorstand. Er ist verantwortlich für die Antragstellung beim übergeordneten Organ.
Für Ehrungen und Auszeichnungen durch den Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V. oder den Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. entscheiden die zuständigen Vorstände auf Grundlage ihrer Ordnung über Ehrung und Auszeichnung.
2. Auszeichnungen
Auszeichnungen sind möglich mit der:
- Ehrennadel des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner in Gold
- Ehrennadel des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner in Silber
- Ehrennadel des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner in Bronze
3. Ehrungen
3.1 Der Verein ehrt Mitglieder mit öffentlichem Lob zur Mitgliederversammlung, wenn diese über die satzungsmäßigen und arbeitsplanmäßigen Pflichten hinaus uneigennützlich für den Verein gewirkt haben und das BKleingG einhalten.
3.2 Der Verein ehrt im weiteren Mitglieder mit Verleihung einer Ehrenurkunde, wenn diese über drei Jahre in Folge Verdienste gemäß 3.1. oder mit besonders hervorragenden Einzelleistungen für den Verein Tätig wurden.
4. Bedingungen für Auszeichnungen
Für Auszeichnungen durch den Stadtverband bzw. Landesverband gelten die Bedingungen der zuständigen Vereine.
5. Zuwendungen bei Auszeichnungen und Ehrungen
5.1 Zuwendungen für die Verleihung mit der Ehrennadel in „Gold“ oder „Silber” übernimmt der Stadtverband gemäß seiner gültigen Ordnung über Auszeichnungen und Ehrungen.
Für die Auszeichnung mit der Ehrennadel in „Bronze“ werden durch den Kleingärtnerverein „Am Tummelsbach e.V. „15,00 € in Form von einem Gutschein bereitgestellt.
5.2. Die Zuwendung einer Sachprämie bis zu 15,00 € in Verbindung mit einer Ehrung oder Auszeichnung erfolgt, wenn das Vereinsmitglied über 5 Jahre uneigennützig und mit überdurchschnittlichen Leistungen für den Verein tätig war und nachhaltig das Vereinsleben mitgestaltet hat.
5.3. Für Ehrerweisungen beim Ableben von Vereinsmitgliedern wird ein Grabgebinde in Höhe von max. 40,00 € und eine Trauerkarte bereitgestellt.
6. Schlussbestimmungen
Die Ordnung wurde am 22.01.2009 vom Vorstand des KGV „Am Tummelsbach“ e.V. beschlossen und ist ab diesem Datum gültig.



