Einladung zur Mitgliederversammlung

Sehr geehrtes Vereinsmitglied,

hiermit laden wir Sie recht herzlich zu unserer nächsten Mitgliederversammlung des KGV am 07. März 2026, um 15:30 Uhr (Einlass ab 15:00 Uhr) ein.

Sie findet im Vereinsheim des KGV „Sommerfrische“ e.V. Stöckelstraße 96,
01127 Dresden statt.

Tagesordnung:
01. Begrüßung der Gartenfreunde, Bestätigung der
Versammlungsleitung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
02. Beschluss über die Tages-, Geschäfts- und Wahlordnung
03. Wahl der Wahl- und Mandatsprüfungskommission
04. Geschäftsbericht 2025 KGV „Am Tummelsbach“ e.V.
05. Auszeichnung von Gartenfreunden
– Beschluss zur Ernennung als Ehrenmitglied
06. Vorstellung neuer Vereinsmitglieder
07. Kassenbericht des Vereins
08. Bericht der Kassenprüfer
09. Anfragen und Aussprache zu den Berichten
– Information zur Internetseite mit aktuellen Informationen für Vereinsmitglieder und Stand der Digitalisierung
10. Bestätigung Geschäfts- und Finanzbericht und Entlastung des
Vorstandes
11. Begründung und Erläuterung zur Änderung der Anlage 1 zur Kleingartenordnung des Vereins
12. Erläuterung Arbeitsplan 2026, Diskussion und Beschlussfassung
13. Haushaltsplan 2026
14. Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2026
15. Aussprache zur Durchführung von Vereinsveranstaltungen wie Osterfeuer, Gartenfest mit Grillabend und Erntefest
16. Bekanntgabe der stimmberechtigten Teilnehmer
17. Wahl des Vorstandes
18. Wahl der Kassenprüfer
19. Bestätigung der Wahlergebnisse und Entlastung der Wahlkommission
20. Schlusswort des neuen Vorsitzenden

Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 14 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich und unterschrieben an den Vorstand einzureichen.

Achtung!

Voraussichtlich am 04. April 2026 wird im Laufe des Tages das Wasser angestellt. Wir weisen darauf hin, dass vorher alle Wasserhähne im Garten zu schließen sind. Am besten ist ein persönliches Erscheinen, um bei Defekten sofort handeln zu können.

Beachte:

Bei anhaltendem Nachtfrost erfolgt die Anstellung zu einem späteren Termin. Eine Information darüber erfolgt auf der Internetseite und in den Schaukästen.

Kandidatenlisten für die Wahl am 07.03.2026

Anlage h) zur Einladung MV am 07.03.2026

Kandidaten für den Vorstand:

FunktionVereinsmitglied
Vorsitzender???
Stellvertreter des VorsitzendenDetlef Prygodda
SchatzmeisterEgbert Andreas
SchriftführerBeate Andreas
Gartenfachberater und Verantwortlichen für UmweltschutzKatrin Keiner

Kandidaten für die Kassenprüfer

Vereinsmitglied
Ursula Paufler
Peter Keiner
Martina Schneider

Kandidaten für die Wahl- und Mandatsprüfungskommission

FunktionVereinsmitglied
LeiterManuela Göhler
MitgliedLars Müller
MitgliedJörn- Wilhelm Schrötke

Information zur Jahresrechnung 2027

Anlage i) zur Einladung Mitgliederversammlung am 07.03.2026

Finanzierung Solidarfonds Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e. V.

Der 29. Kleingärtnertag des Stadtverbandes „Dresdner Gartenfreunde“ e. V. hat am 12.04.2025 den in der Anlage i) zur Einladung Mitgliederversammlung am 07.03.2026 aufgeführten Beschlussentwurf Erhebung einer Umlage zugunsten des Solidarfonds beschlossen.

Zur Umsetzung des Beschlusses wird in der Jahresrechnung 2027 folgendeFinanzposition aufgenommen:

Solidarfonds Stadtverband: 5,00 €
Beschluss 29. Kleingärtnertag am 12.04.2025

Terminplanung 2026

Anlage f) zur Mitgliederversammlung am 07.03.2026

DatumMaßnahmeBemerkung
07.03.2026
Beginn 10.00 Uhr, Einlass 09:30 Uhr
MitgliederversammlungVereinshaus KGV „Sommerfrische“ e.V. Stöckelstr.96, 01127 Dresden
04.04.2026OsterfeuerVerantwortlich:
11.04.202601. ArbeitseinsatzVerantwortlich: GF Przygodda
09.05.202602. ArbeitseinsatzVerantwortlich: GF Przygodda
16.05.2026Gartenbegehung zur vertragsgerechten NutzungVerantwortlich: Vorstand
30.05.2026Gartenbegehung zur vertragsgerechten NutzungVerantwortlich: Vorstand
13.06.202603. ArbeitseinsatzVerantwortlich: GF Przygodda
04.07.2026Vereinsfest KGV „Am Tummelsbach“ e.V. mit LagerfeuerVerantwortlich: Vorstand
(Termin nach Abfrage Mitglieder)
11.07.202604. ArbeitseinsatzVerantwortlich: GF Przygodda
15.08.202605. ArbeitseinsatzVerantwortlich: GF Przygodda
29.08.2026Erntefest im KGVVorbereitung durch Gartenfachberaterin
05.09.202606. ArbeitseinsatzVerantwortlich: GF Przygodda
10.10.202607. ArbeitseinsatzVerantwortlich: GF Przygodda

Die Termine für Veranstaltungen zur Fachberatung werden im Schaukasten des Fachberaters und in der Verbandszeitschrift Gartenfreund unter „Dresden Aktuell“ veröffentlicht.

Beginn von zentralen Arbeitseinsätzen ist 09:00 Uhr. Die Schwerpunkte werden per Aushang bekannt gegeben.

Die Anmeldung zur Teilnahme am Arbeitseinsatz sollte 7 Werktage vor Beginn beim verantwortlichen GF erfolgen. Gleiches gilt für die Ausgabe von Geräten des Vereins.

Termine des Stadtverband Dresdner Gartenfreunde e.V. und zentraler Veranstaltungen werden im Gartenfreund und auf unserer WEB-Seite bekannt gegeben.

Anliegerpflichten 2026

Anlage g zur Einladung MV am 07.03.2026

01. Pflege Hang und Plateau mit Spielplatz

(gem. Kleingartenordnung Anlage 1, Pkt. 3.1.und Pkt. 3.2.)

DatumParzelleName
April12C. Gorges
MaiH05D. Wiedemann
Juni09C. Kempe
JuliH14S. Buzas
August26A. Dima
September25S. Reichelt
OktoberH15U. Künzel
Verantwortlich für die Planung: Vorstand

Die aufgeführten Termine sind Richttermine. Die über 4 Wochen variabel sind. Sie dürfen in Abhängigkeit der Vegetation verschoben werden. Im Verhinderungsfall hat der festgelegte Gartenfreund generell eigenverantwortlich für Ersatz zu sorgen.

Die Änderung ist den Verantwortlichen Gfr. Detlef Przygodda unverzüglich schriftlich über die Webseite des Vereins (Kontaktformular oder Mitgliederbereich – Vereinsvorstand – Stellvertreter), über WhatsApp oder telefonisch 0176 49180960 mitzuteilen.

Die fett geschriebenen Parzellen und die dazu gehörenden Namen sind NEU!

02. Pflege Zaun mit Rabatte und die angrenzende Splittfläche von der Gartengrenze Parzelle 13 bis zum Haupttor

(gem. Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 2. (2)

DatumParzelleName
April19A. Zieger
Mai02N. Wahbeh
Juni15S. Chalupka
Juli19A. Zieger
August02N. Wahbeh
September15S. Chalupka
Oktober19A. Zieger
Verantwortlich für die Realisierung: A. Zieger (Parzelle 19)

03. Pflege der Splittfläche unterhalb des Kräuterlehrbeetes und Anfang Parkplatz Nr. 24

(gem. Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 3.6 1. Abs.)

DatumParzelleName
April27G. Berger
Mai26A. Dima
Juni22S. Mohammed
Juli27G. Berger
August26A. Dima
September22S. Mohammed
Oktober27G. Berger
Verantwortlich für die Realisierung: G. Berger (Parzelle 27)

04. Pflege der Splittfläche an der Gemeinschaftsterrasse

(gemäß Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 3.2 1. Abs.)

DatumParzelleName
April25S. Reichelt
Mai21M. Göhler
Juni17P. Keiner
Juli25S. Reichelt
August21M. Göhler
September17P. Keiner
Oktober25S. Reichelt
Verantwortlich für die Realisierung: M. Göhler (Parzelle 21)

05. Pflege der Splittfläche vom Fußgängertor bis Parkplatz 1

(gem. Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt 3.6 2. Abs.)

DatumParzelleName
April01U. Paufler
Mai20A. Kaden
Juni01U. Paufler
Juli20A. Kaden
August01U. Paufler
September20A. Kaden
Oktober01U. Paufler
Verantwortlich für die Realisierung: A. Kaden (Parzelle 20)

Arbeitsplan 2026

Anlage c) Entwurf Arbeitsplan 2026

01. Mähen Zufahrtsstraße KGV AT , nur mit Motorsense

02. Beräumung Schnittgut von Nr.1

03. Hecke an Zufahrt KGA AT schneiden

04. Beseitigen Schlaglöcher Zufahrt KGA AT

05. Überprüfung Kinderspielplatz

06. Kompostanlage leeren

07. Mähen Hang und Plateau + Spielplatz säubern

08. Böschung Tummelsbach KGA AT mähen

09. Beräumung Schnittgut von 8

10. Zaun von Kompost bis Hang/Plateau TB freischneiden

12. Baum und Strauchpflege am Spielplatz und Hang

13. Baumpflege am Hangweg

14. Wegpflege am Hangweg, incl. Wendehammer

15. Pflege Gemeinschaftsrabatte

16. Vor und Nachbereitung Festplatz

17. Vor und Nachbereitung Lagerfeuerstelle

18. Zelt Auf- und Abbau

19. Zelt Reparatur

20. Hecke schneiden am Parkplatz P 13

21. Hecke schneiden am Hang/Plateau P 27

22. Brücke mit Treppe abreisen

23. Brücke mit Treppe aufbauen

24. Gehwegplatten von Treppe bis Brücke neu verlegen

25. Spielturm aufbauen und streichen

26. Wildschweinschutz Zaun „Am Hang“

27. Wildschweinschutz Tummelsbach (Schwingklappe)

28. Reperatur Sandkasten Umrandung und streichen

29. Eingangstore Am Hang reprieren und streichen

30. Einfahrtstor und Eingangstür KGA AT streichen

31. Schaukasten Eingang KGA AT streichen

32. Unkraut unter Stahltreppe entfernen

Im Jahr 2026 sind 7 Stunden pro Parzelle zu leisten.

Alle Rot gekenzeichnetten Nummern des Arbeitsplanes können auf Anfrage als Projektvergabe eigenständig realisiert werden. Dieses muß rechtzeitig in schriftlicher Form auf der Webseite oder formlos beim Vorstand beantragt werden.

Das Mähen des Zufahrtsweges und am Tummelsbach erfolgt nur noch mit der Motorsense.Dazu sind die Gartenfreunde Volkmar Göhler,Umit Özkul und Stanley Mehnert eingewiesen.
Die zum AE eingeteilten Gartenfreunde sind für die Beräumung des Schnittgutes der Zufahrtsstraße und des Tummelsbach verantwortlich.

Alleanfallende Arbeiten außerhalb der Arbeitseinsätze sind grundsätzlich mit dem Verantwortlichen Gfr. Detlef Przygodda und in Ausnahmesituationen mit einem anderen Vorstandsmitglied abzustimmen. Anschließend sind diese geleisteten Arbeiten mit Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeiten auf der Nachweiskarte Pflichtstunden vom Verantwortlichen bestätigen zu lassen. Sonst erfolgt keine Anerkennung der geleisteten Stunden.

Wahlordnung

Anlage b) zur Einladung MV am 07.03.2026
  1. Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer des Vereines leitet die von der Mitgliederversammlung gewählte Wahl- und Mandatsprüfungskommission.
  2. Die Wahl der Kandidaten erfolgt einzeln in die Funktion in offener Abstimmung durch Handzeichen.
  3. Als gewählt gilt der Kandidat, der die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
  4. Bei Gleichheit der Für- und Gegenstimmen wird die Abstimmung wiederholt, bis eine Entscheidung durch einfache Stimmenmehrheit erreicht ist.
    Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.03.2026
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.03.2026

Geschäftsordnung zur MV 07.03.2026

Anlage a) zur Einladung MV am 07.03.2026
  1. Die Mitgliederversammlung wird durch ein, vom Vorstand gewählten Versammlungsleiter geleitet. Der Vorstand hat damit den Gartenfreund Egbert Andreas beauftragt.
  2. Die Redezeit bei der Aussprache ist auf 5 Minuten begrenzt.
  3. Stimmberechtigt sind ordentliche Vereinsmitglieder.
  4. Bei Anträgen zur Geschäftsordnung können ein Redner dafür und ein Redner
    dagegen das Wort ergreifen.
  5. Vor der Beschlussfassung ist die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder vom
    Versammlungsleiter bekannt zu geben.
  6. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen
    Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes regelt.
  7. Mit der Protokollführung wird der Gartenfreund Joachim Buttig beauftragt.

Anlage 1 zur Kleingartenordnung

in der Fassung vom 07.03.2026

Aufgaben zur Erfüllung der Anliegerpflichten und zur Pflege der Gemeinschaftsflächen

Anliegerpflichten gelten für alle Vereinsflächen, die außerhalb eines Kleingartens liegen oder am Vereinsgelände angrenzen. Nur deren regelmäßige Sauberhaltung und Pflege garantiert einen guten Gesamteindruck unseres Vereins für uns selbst und Gäste. Deshalb ist dies eine Pflicht für jedes Vereinsmitglied.

01. Pflege der Hauptwege

(1) Jeder Gartenfreund ist für eine regelmäßige Sauberhaltung und Unkrautbekämpfung sowie für den ordnungsgemäßen Zustand des an seine Parzelle angrenzenden Weges verantwortlich.
Auf dem gesamten Weg bahndammseitig ist dies, durch die Nutzer der Parzellen 2 bis 13, der Weg tummelsbachseitig durch die Nutzer der Parzellen 16 bis 22 und 24 bis 27 jeweils bis zur Weg Mitte zu realisieren. Der Weg zur Parzelle 14 ist durch den Gartenfreund der Parzelle selbst sauber zu halten. Dies gilt in Verlängerung bis zum Zaun zur Bahn.
Die Wege an den Parzellen H1 bis H24 sind durch die anliegenden Pächter bis zur Weg Mitte zu pflegen. Die Randrabatten sind als Rasenfläche, Fläche mit Bodendeckern oder Blumen zu gestalten. Ein wild wachsen lassen von Anpflanzungen ist zu unterbinden. Sträucher und Gehölze, die zu dicht an die Gartengrenze gepflanzt wurden, sind so zu schneiden, dass die Wege frei sind oder
sie sind zu entfernen.
Werden durch einen Gartenfreund oder durch ihn bestellte Personen Schäden an Wegen bzw. Anlagen verursacht, sind diese unverzüglich dem Vorstand anzuzeigen und durch den Gartenfreund oder von ihm Bestellte zu beseitigen, so dass der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt ist.

(2) Die Anwendung von Herbiziden und der Einsatz von Salz zur Sauberhaltung der Wege und KFZ-Stellplätze sind strengstens untersagt (Umweltschutz). Bei Verstößen haftet der betreffende Unterpächter/Anwender selbst.

02. Pflege der Grenzanlagen und Gewässerschutzstreifen Tummelsbach

(1) Die Sauberhaltung des Zaunes mit der Rabatte, bahndammseitig bis zur Grundstücksgrenze des Vereins, obliegt den anliegenden Gartenparzellen Nr. 2 bis 13 eigenständig. Das Ablagern von Gartenabfällen, Möbelteilen etc. zur Niederhaltung von Unkraut und anderem Bodenbewuchs hinter dem Zaun zur Bahnanlage bis zur Vereinsgrenze ist nicht zulässig. Der Bereich zwischen Gartenzaun und Grundstücksgrenze ist regelmäßig mit solchen Mitteln zu pflegen, so dass das Gesamtbild der Kleingartenanlage nicht beeinträchtigt wird. Ablagerungen jeglicher Art auf dem Bahngelände oder dessen Nutzung sind verboten. Bei Anzeige durch die DB haftet der Verursacher.

(2) Der Zaun mit der Rabatte und des angrenzenden Splitts von der Gartengrenze Parzelle Nr. 13 bis zum Eingangstor wird durch die Pächter der Parzellen 15, 16 und 19 im monatlichen Wechsel unter Verantwortung des Gartenfreundes der Parzelle 19 in regelmäßigen Abständen sauber gehalten.

(3) Der Zaun mit der Rabatte vom Parkplatz Nr.1 bis 7 ist durch die Parkplatznutzer zu realisieren.

(4) Die Sauberhaltung und Pflege des Zaunabschnitts von der Kompostanlage bis zum Tummelsbach wird mit den Arbeitseinsätzen realisiert.

(5) Die Böschung und Gewässerrandstreifen des Tummelsbach werden durch die Gartenfreunde der Anliegerparzellen 1, 14, 15, 24, 25, 26, 27, H6, H7, H16, H17, H22 und H23 eigenständig durch regelmäßiges Rasenmähen in Abhängigkeit der Vegetation gepflegt. Bei Notwendigkeit sind Treib-, Schwemmgut und Abflusshindernisse zu entfernen, soweit dies der Pflegende bei Wahrung der eigenen und Sicherheit Dritter durchführen kann. Diese Arbeiten sind unabhängig von einem Pflegevertrag durchzuführen. Ab Grenze der Parzelle 27 bis zum Zaun wird dies im Rahmen der Arbeitseinsätze oder nach Absprache des Motorsensens Verantwortlichen mit einem Einsatzfähigen Gartenfreund durchgeführt.

03. Pflege der Gemeinschaftsanlagen

03.1 Rasenhang, Plateau mit Kinderspielplatz und Sandkasten

Die Pflege umfasst das regelmäßige Mähen des Rasens. Der Rasen ist im Zeitraum April bis Oktober entsprechend der Vegetation zu mähen. Der Sand ist von Unrat, Bewuchs und sonstigen Gegenständen zu entfernen. Die durch Nutzung entstandenen Unebenheiten sind durch harken zu glätten. Die Sandkasteneinfassung ist mit einem Besen abzukehren. Spielturm mit Rutsche und Trimmstation sind zu reinigen (Besen, Handfeger). Die Sauberhaltung des Streifens mit den Punktfundamenten des Festzeltes ist sicherzustellen. Die Pflegearbeiten beinhalten den Bereich des Tummelsbach wie unter Pkt. 2. (5) aufgeführt und die Sauberhaltung des Sandkastens. Verantwortlich sind die Pächter der Parzellen 09, 12, 25, 26, H-14 und H-15.

Die Pflegearbeiten gemäß 3.1. werden als Projekt vergeben und auf die Pflichtstunden (Arbeitseinsätze) angerechnet. Verantwortlich für die Planung, Koordinierung und Kontrolle ist der Stellvertreter des Vorsitzenden. Kann ein Pächter die Aufgaben im geplanten Zeitraum nicht durchführen, hat er selbst für Ersatz zu sorgen und dies dem Vorstand mitzuteilen.

03.2 Gemeinschaftsrabatte und Gemeinschaftsterrasse

Die Pflege der Rabatte an der Gemeinschaftsterrasse und deren Sauberhaltung erfolgt in Arbeitseinsätzen. Die Pflege (freihalten von Unkraut) der angrenzenden Splittfläche erfolgt durch die Gartenfreunde der Parzellen 17, 21 und 25 im monatlichen Wechsel in Verantwortung des Gartenfreundes der Parzelle 21. Der Steilhangteil unterhalb der Lagerfeuerstelle wird durch den Gartenfachberater als Kräuterlehrbeet angelegt und gepflegt. Der Kauf von Pflanzen und Düngemitteln ist mit dem Vorstand abzustimmen.

03.3 Parkplätze

Die Sauberhaltung der Parkplätze umfasst das regelmäßige entfernen von Unkräutern. Bei den Parkplätzen 1 – 7 vom Zaun bzw. Kompostanlage bis Mitte Parkplatz mit der angrenzenden Rabatte gem. Pkt. 2. (3), bei den Parkplätzen 9 – 16 von der Hecke bis Mitte Parkplatz und bei den Parkplätzen 17 – 24 von der Hecke bis zum Rasen des Hanges. Die Parkplätze „Am Hang“ inklusiv Wendehammer werden in Arbeitseinsätzen gepflegt.

03.4 Kompostanlage

Die Kompostanlage wird in Arbeitseinsätzen bewirtschaftet.

03.5 Brunnen

Die Fläche um die Brunnenanlage ist durch den Gartenfreund der Parzelle 11 in Eigenverantwortung nach Bedarf zu pflegen.

03.6 Wegflächen vor Schaukasten und Kräuterlehrbeet

Die Wegfläche unterhalb des Kräuterlehrbeets bis Parkplatz 24 wird durch die Gartenfreunde der Parzelle 22, 26 und 27, unter Verantwortung des Gartenfreundes der Parzelle 22 sauber gehalten.
Der Bereich vom Fußgängertor 1 und des Schaukastens, bis Parkplatz 1 erfolgt im monatlichen Wechsel eigenständig durch die Unterpächter der Parzelle 1 und 20. Die Sauberhaltung umfasst das regelmäßige Entfernen von Unkräutern.

04. Einsatz vereinseigener Hilfsmittel

Für die Rasenpflege sind der vorhandene Rasenmäher und die Motorsense zu nutzen. Nach der Arbeit sind diese gesäubert dem Gerätewart zurückzugeben.

Die Ausgabe der Motorsense erfolgt nur an speziell eingewiesene Gartenfreunde (wird im Arbeitsplan ausgewiesen).

Der Schlüssel für das Gerätehaus wird generell nicht herausgegeben. Es muss persönlich oder telefonisch mindestens 3 Werktage vor Nutzung ein Termin vereinbart werden. Die Anmeldung entfällt bei zentral geplanten Arbeitseinsätzen. Die Nutzung der Geräte erfolgt nur nach Einweisung. Während der Nutzung aufgetretene Mängel sind dem Gerätewart unverzüglich zumelden.

05. Einsatz privater Hilfsmittel

Der Einsatz von privaten Arbeitsmitteln erfolgt auf eigene Gefahr und ist mit einem Vorstandsmitglied vorab abzustimmen. Der Verein übernimmt keine Haftung.

06. Allgemeine Festlegungen

(1) Für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten gemäß Pkt. 2. (2), 3.1, 3.2 und 3.6 ist vom Stellvertreter des Vorsitzenden ein Terminplan für die Reihenfolge der Arbeiten von April bis Oktober aufzustellen und bis zur MV des lfd. Jahres bekannt zu geben. Die Unterpächter sind per Aushang in den Schaukästen und mit der Einladung zur Mittgliederversammlung zu informieren.

(2) Im Verhinderungsfall hat der Unterpächter für festgelegte Anliegerpflichten eigenverantwortlich für Ersatz zu sorgen. Die Änderung ist dem Verantwortlichen unverzüglich mitzuteilen.
Gleiches gilt bei witterungs- und vegetationsabhängiger Terminverschiebung.

(3) Die Erfüllung der Anliegerplicht ist vom verantwortlichen Gartenfreund zu kontrollieren. Mängel in der Erfüllung oder die Nichterfüllung der Anliegerpflichten, sind dem Stellvertreter des Vorsitzenden zu melden.

(4) Die Nicht- oder unvollständige Erfüllung der Anliegerpflicht wird gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung des Vereines, dem zur Durchführung verantwortlichen Unterpächter, nach Ablauf der Frist, in Rechnung gestellt, wenn er nicht selbst für Abhilfe gesorgt hat.

(5) Über die Aufnahme von Pflegearbeiten nicht vergebener Kleingärten in die Arbeitseinsätze entscheidet der Vorstand nach Dringlichkeit und Bedarf.

(6)Als Pflichtstunden gelten Arbeitsstunden zur Erfüllung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Arbeitsplans. Abweichungen bei Notwendigkeit (Havarie u. ä.) können durch den Vorstand beschlossen werden.

07. Arbeits- und Brandschutz

Die Bestimmungen des Arbeits- und Brandschutzes sind bei der Durchführung von Arbeitsaufgaben, die vom Vorstand an Vereinsmitglieder übertragen wurden einzuhalten. (Pflichtstunden, Anliegerpflichten, objektbezogene Arbeiten und sonstige vom Vorstand übertragene Aufgaben).

Abstellen Wasser, Mitgliederversammlung 2026

Am 01. November im Laufe des Vormittags wird das Wasser abgestellt.

Am 07. März 2026 findet die jährliche Mitgliederversammlung statt. 2026 ist auch der Vorstand neu zu wählen. Zur langfristigen Vorbereitung können sich ab sofort Gartenfreunde für eine Vorstandsfunktion bewerben. Vor allem werden gesucht ein neuer Vorsitzender und ein Schriftführer.