Über 24 Kleingärtner fanden sich zur Fachberateranleitung „Obstbaumschnitt“ ein. Jörg Krüger, Landesgartenfachberater des LSK, erläuterte allgemeinverständlich die Besonderheiten beim Sommerschnitt an Kern- und Steinobstbäumen. Dabei ging er auch auf die Verwendung der richtigen
Schneidwerkzeuge ein. Neben einer theoretischen Einweisung lag der Schwerpunkt wie immer auf der praktischen Demonstration. Diese wurde mit vielen Fragen interessiert angenommen.
Autor: Udo Seiffert
Einweisung in den „Sommerschnitt“ an Obstbäumen und Pflegemaßnahmen an Gehölzen in Theorie und Praxis
Ort: KGV „Am Tummelsbach“ e.V.
Zeit: 24. Juli 2021, 10:00 Uhr
Treffpunkt: Haupteingang Verein, Schaukasten
Durchführung: Jörg Krüger, Ingenieur für Pflanzenzüchtung und Landesgartenfachberater im LSK
Wir laden hierzu alle interessierten Gartenfreunde recht herzlich ein.
(Wir bitten um das Mitführen eines Mund- Nasenschutz. Die Abstandsregelungen können wir einhalten.)
Sommerfest 26.06.2021
Programm zum Vereinsfest am 26. Juni 2021
15:00 Uhr | Eröffnung des Festes Und Öffnung der Tummelsbachbar |
ab 17:00 Uhr | Lagerfeuer und Knüppelkuchen backen |
ab 17:30 Uhr bis | Bratwürste und Steaks vom Grill und Syrische Spezialitäten |
ab 19:00 Uhr | Unterhaltung, geselliges Beisammensein… |
DJ „Jan Fallak“ umrahmt unser Fest mit Musik für Jedermann und nach Wunsch.
Ablagerung von Holz zum Lagerfeuer am 26.06.2021
Ab dem 19.06.2021 darf unbehandeltes und trockenes Holz oberhalb der Lagerfeuerstelle (mind. 3 m Abstand) abgelagert werden.
Eine Ablagerung von Gehölzen mit Dornen wird verboten (im Interesse der Durchführenden). Das Holz ist in händelbare Form zu zerkleinern und zu stapeln.
Udo Seiffert
Vorsitzender KGV „Am Tummelsbach“ e.V.
+++++ Änderungen vorbehalten +++++
Die Parkplätze 7 und 16 Bis 24 sind ab Freitag gesperrt.
Wir bitte um eine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme. Wir müssen Anzahl Sitzplätze, Getränke und essen vorplanen.
Auswertung Wettbewerb
Wir konnten 2021 leider keinen Platz belegen. Wir haben aber Dank der überwiegend arrangierten Vereinsmitglieder einen Sonderpreis von 200 € und einen Gutschein von 100 € erhalten.
Es ist schade, dass einige Wenige das Zünglein an der Waage sind. Vorhandene Beete, die nicht oder kaum bestellt sind, sind auch keine kleingärtnerische Nutzung. Zu hohe Hecken sind leicht erkennbar und Kleingärten, wo Pools und Spielgeräte überwiegen, sind nicht vertragsgerecht gestaltet. Das Wetter war für Alle gleich und Arbeiten müssen auch Alle. Ausreden waren leider kein Bewertungskriterium.
Ich hoffe darauf, dass zur Begehung der Landesjury am 15.07.2021, wenigstens Jeder seinen vertraglichen Pflichten nachkommt.
Insgesamt sind wir aber Stoltz auf das erreichte!
Udo Seiffert (Vorsitzender)
Aktuelles Juni / Juli 2021
- Die Wettbewerbsbegehung durch die LH Dresden wurde planmäßig am 27.05.2021 durchgeführt. Wir konnten einen gepflegten und gut aufgestellten Verein vorstellen. Vereinsmitglieder, die solche Höhepunkte negieren werden weniger. Das Ergebnis unserer Bemühungen erfahren wir zur Auswertung am 12.06.2021 am Tag des Gartens. Hierzu sind Pandemiebedingt zurzeit nur 2 Teilnehmer je Verein zugelassen.
- Auf der Mitgliederversammlung am 29.05.2021 wurden alle Beschlüsse inklusiv Satzung einstimmig gefasst. Zur Wahl waren noch 21 Mitglieder in Präsens dabei und es lagen 38 Vollmachten vor. Der Vorstand und die Kassenprüfer wurden einstimmig gewählt. 1 Gegenstimme per Vollmacht erhielt der Vorsitzende. Alle Entwürfe, die Jedem schriftlich vorliegen, sind damit rechtskräftig. Die neue Satzung nach Eintragung beim Registergericht Dresden.
- Die Wettbewerbsjury des Landesamtes für Umwelt-, Landwirtschaft und Geologie und des LSK besucht unseren Verein am 15. Juli 2021. Der genaue Zeitpunkt wird noch mitgeteilt. Es wird nachmittags sein.
- Unser Vereinsfest am 26.06.2021 planen wir wie 2020 mit den pandemiebedingten Auflagen. Die zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen kennen wir noch nicht. Wir verlegen das Vereinsfest kurzfristig, wenn Grillen und Ausschank eingeschränkt und eine Testpflicht gefordert wird.
- Hecken, wo vorhanden, sind auf einer maximale Höhe von 1,2 Meter zu halten. Ausgenommen sind Außenhecken und Sichtschutz vor der Terrasse. Beete sollten jetzt bestellt sein.
Wettbewerbsbegehung 27.05.2021
Wir danken allen Gartenfreunden, die Ihre Anliegerpflichten erfüllt und den Witterungsumständen entsprechend einen gepflegten und bewirtschafteten Garten präsentiert haben.
Insbesondere danken wir den Gartenfreunden, die an der unmittelbaren Vorbereitung beteiligt waren und die Jury empfangen haben. Hier bedanken wir uns beispielgebend bei den Gartenfreundinnen Christine Buttig, Larissa Elert, Katrin Keiner, Ilona Seiffert und Gartenfreund Peter Keiner.









Hygienekonzept zur MV am 29.05.2021
Sehr geehrtes Vereinsmitglied, wir informieren Euch hiermit über das Hygienekonzept zur MV am 29.05.2021.
Präsensveranstaltungen für Vereine sind prinzipiell möglich, wenn die aktuellen Corona Schutzverordnungen eingehalten werden.
Als Hygienekonzept haben wir festgelegt:
- Abstandsregel mind. 1,5 m, im Raum 4 m² pro Person,
- Mund- Nasenschutz bei Betreten und Verlassen des Versammlungsraumes,
- Vorlage eines negativen tagesaktuellen (24 Std.) Corona-Test vor Einlass in das Vereinsheim (Ausnahme bei vollständig geimpften Personen oder Genesenden gemäß den allgemeinen Bestimmungen),
- Es werden keine Speisen gereicht.
Die Versammlung wurde mit diesen Regeln beim Gesundheitsamt Dresden eingereicht.
Sollte es Verschärfungen oder Lockerungen geben, informieren wir auf unser Webseite und per Aushang kurzfristig.
Denkt bitte auch an die Nutzung der Vollmacht für die Stimmabgabe. Bitte nutzt hierzu diesen Vordruck:
Allgemeine Hinweise:
Am 27.05.2021, 08:00 Uhr erfolgt die Begehung durch die Jury der LH Dresden. Wer es ermöglichen kann, sollte bitte anwesend sein. Wir wollten auf der Mittgliederversammlung noch einmal auf paar Schwerpunkte hinweisen. Diese ist aber jetzt nach dem Begehungstermin. Jeder Pächter sollte aber bis dahin seine Anliegerpflichten erfüllt haben und den Garten vertragsgemäß bewirtschaften.
Mit freundlichem Gruß
Udo Seiffert
Vorsitzender
Schreiben des Stadtverbandes „Dresdner Gartenfreunde“ e. V.
Sehr geehrter Vereinsvorstand, sehr geehrte Gartenfreunde,
mit dem Start in die neue Gartensaison haben wir erneut Veranlassung, auf bestehende Regelungen hinzuweisen:
- CORONA Unsere Kleingärten sind weiterhin wichtige Orte, um die Freizeit sinnvoll zu verbringen, die eigene Wohnung zu verlassen und sich im Freien und gleichzeitig in einem geschützten Bereich aufhalten zu können. Beachten Sie, solange die Sieben-Tage-Inzidenz weiter über 100 liegt, sind private Zusammenkünfte nur zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt. Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre.
- Das Verbrennen von Grünschnitt und Abfällen aller Art ist im Kleingarten gem. Punkt 6.3 Rahmenkleingartenordnung grundsätzlich verboten.
- Vor Errichten oder Verändern von Bauwerken (Laube, Gewächshaus, Frühbeetkästen und Hochbeete, Feuchtbiotop, Rankgerüst, Kompostanlage, Spielgeräte, Einfriedung, …) muss die schriftliche Zustimmung des Vorstandes vorliegen. Beachten Sie bei allen Vorhaben, ein Mindestabstand von einem Meter zur Gartengrenze ist immer einzuhalten.
- Transportable Badebecken können mit Zustimmung des jeweiligen Vereinsvorstandes aufgestellt werden, wenn sie ein Fassungsvermögen von max. 3m³ und eine Höhe von 60cm nicht überschreiten. Sie dürfen nur ohne chemische Zusätze genutzt werden. Beachten Sie mögliche behördliche oder vereinsinterne Einschränkungen bei der Wasserentnahme (Trinkwasserleitung oder Brunnen) aufgrund anhaltender Trockenheit. Das Wasser ist bei Wasserwechsel bzw. bei Saisonende ordnungsgemäß zu entsorgen, das Becken abzubauen.
- Jeder Pächter und seine Gästen haben sich so zu verhalten, dass Gartennachbarn und Anwohner nicht gestört werden. Insbesondere ist jegliche Rauchbelästigung beim Grillen oder dem Betreiben einer Feuerschale zu vermeiden, ebenso eine Geräuschbelästigung während der Ruhezeiten (Polizeiverordnung und Kleingartenordnung).
Mit freundlichen Grüßen
Frank Hoffmann
1. Vorsitzender
Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V.
Enderstraße 59 | Haus B, 01277 Dresden
Letztmalig zur Aufstellung von Pools
Seit Juli 2020 weisen wir auf die Genehmigungspflicht zum Aufstellen von Pools hin. Letztmalig im Anschreiben vom 26.03.2021 zur Verschiebung der Mitgliederversammlung. Dort haben wir auch auf die Möglichkeit der Antragstellung auf der Internetseite hingewiesen. Leider alles mit wenig Erfolg.
Bis zum 30. April 2021 sind alle Pools ohne Genehmigung abzubauen. Bis dahin besteht auch noch die Möglichkeit der Beantragung bei Bestandspools. Pools mit einem Durchmesser über 3 Meter erhalten keine Genehmigung und sind abzubauen. Wer jetzt nicht reagiert zwingt den Vorstand, was wir nicht wollen, schriftlich Abzumahnen mit den entsprechenden Konsequenzen.