Hygienekonzept zur MV am 29.05.2021

Sehr geehrtes Vereinsmitglied, wir informieren Euch hiermit über das Hygienekonzept zur MV am 29.05.2021.

Präsensveranstaltungen für Vereine sind prinzipiell möglich, wenn die aktuellen Corona Schutzverordnungen eingehalten werden.

Als Hygienekonzept haben wir festgelegt:

  • Abstandsregel mind. 1,5 m, im Raum 4 m² pro Person,
  • Mund- Nasenschutz bei Betreten und Verlassen des Versammlungsraumes,
  • Vorlage eines negativen tagesaktuellen (24 Std.) Corona-Test vor Einlass in das Vereinsheim (Ausnahme bei vollständig geimpften Personen oder Genesenden gemäß den allgemeinen Bestimmungen),
  • Es werden keine Speisen gereicht.

Die Versammlung wurde mit diesen Regeln beim Gesundheitsamt Dresden eingereicht.

Sollte es Verschärfungen oder Lockerungen geben, informieren wir auf unser Webseite und per Aushang kurzfristig.

Denkt bitte auch an die Nutzung der Vollmacht für die Stimmabgabe. Bitte nutzt hierzu diesen Vordruck:

Allgemeine Hinweise:

Am 27.05.2021, 08:00 Uhr erfolgt die Begehung durch die Jury der LH Dresden. Wer es ermöglichen kann, sollte bitte anwesend sein. Wir wollten auf der Mittgliederversammlung noch einmal auf paar Schwerpunkte hinweisen. Diese ist aber jetzt nach dem Begehungstermin. Jeder Pächter sollte aber bis dahin seine Anliegerpflichten erfüllt haben und den Garten vertragsgemäß bewirtschaften.

Mit freundlichem Gruß

Udo Seiffert

Vorsitzender

Letztmalig zur Aufstellung von Pools

Seit Juli 2020 weisen wir auf die Genehmigungspflicht zum Aufstellen von Pools hin. Letztmalig im Anschreiben vom 26.03.2021 zur Verschiebung der Mitgliederversammlung. Dort haben wir auch auf die Möglichkeit der Antragstellung auf der Internetseite hingewiesen. Leider alles mit wenig Erfolg.

Bis zum 30. April 2021 sind alle Pools ohne Genehmigung abzubauen. Bis dahin besteht auch noch die Möglichkeit der Beantragung bei Bestandspools. Pools mit einem Durchmesser über 3 Meter erhalten keine Genehmigung und sind abzubauen. Wer jetzt nicht reagiert zwingt den Vorstand, was wir nicht wollen, schriftlich Abzumahnen mit den entsprechenden Konsequenzen.

Allgemeine Informationen

1. Das Anstellen von Wasser wurde planmäßig am 13.03.2021 realisiert. Im Hangbereich wurde es erfolgreich abgeschlossen. Im unteren Bereich gab es leider einen Defekt an der Hauptverteilung im Schrot. Bis Anfang Mai sollte der Schaden behoben sein. Bis dahin kann es zu Ausfällen in der Wasserversorgung kommen. Bei den für die Instandsetzung notwendigen Grabearbeiten wurde auch ein Defekt am Abwasserrohr festgestellt. Auch dieses muss repariert werden. Dies führt neben finanziellen Aufwendungen auch zu mehr Arbeitsstunden, die nicht geplant waren. Wir versuchen dies über freiwillige Mehrleistung von Stunden zu kompensieren.

2. Wir haben im Aushang des Vereins darauf hingewiesen, dass wir auch 2021 an den Wettbewerben teilnehmen. Die Begehungen durch die Jury der LH Dresden sind für den 27./28. Mai geplant. Einzelheiten werden wir im Schaukasten und auf der WEB-Seite des Vereins bekannt geben.

3.  Im Juli 2020 haben wir per Aushang auf die Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Pools hingewiesen. Die ist auch in der Rahmenkleingartenordnung klar definiert. Wir sind und gehen immer noch davon aus, dass diese jeder Gartenfreund vertragsgemäß einhält. Leider hat sich der Vorstand hier geirrt. Uns liegt bisher ein Antrag vor. Wir hoffen weiterhin auf Eure Einsicht. Wir haben nicht die Absicht mit Abmahnungen zu arbeiten, aber wer uns dazu provoziert, muss damit rechnen und auch die Konsequenzen tragen.

Absage Osterfeuer

Das Osterfeuer am 03.04.2021 wird nicht durchgeführt.

Das Osterfeuer am 03.04.2021 wird nicht durchgeführt.

Wir halten uns hiermit an die aktuelle Coronaverordnung.

Bis dahin wird untersagt, an der Lagerfeuerstelle weiter Holz abzulagern!

Wir ermöglichen aber Gartenfreunden, die individuell über Ostern ein Lagerfeuer durchführen wollen, die Nutzung unser Lagerfeuerstelle.

Dies ist vorab beim Vorstand anzuzeigen.  

Der Gartenfreund ist dann eigenverantwortlich für die Vor- und Nachbereitung sowie die Überwachung des Feuers verantwortlich. Gleiches gilt für die Einhaltung der aktuellen Kontaktbeschränkungen.

Obstbaumschnitt 13.03.2021

Über 30 Kleingärtner fanden sich zur Fachberateranleitung „Obstbaumschnitt“ ein.

Jörg Krüger, Landesgartenfachberater des LSK, erläuterte allgemeinverständlich die Besonderheiten beim Winterschnitt an Kern- und Steinobstbäumen sowie an Beerensträuchern.

Jörg Krüger, Landesgartenfachberater des LSK

Neben einer theoretischen Einweisung lag der Schwerpunkt wie immer auf der praktischen Demonstration. Diese wurde mit vielen Fragen interessiert angenommen.

Ich danke auch den Teilnehmern für die Disziplin beim Tragen des Mund Nasenschutz, wenn man den Mindesteistand nicht einhalten kann.

Osterfeuer am 03.04.2021

Wir wollen, wenn es bis dahin keine pandemiebedingte Verbote gibt, unser Osterfeuer wie geplant durchführen. 

Beginn: 15:00 Uhr

Ansprechpartner und Verantwortlich: Katrin Keiner

Dazu darf ab dem 19. März 2021 unbehandeltes und trockenes Holz oberhalb der Lagerfeuerstelle (mind. 4 m Abstand) abgelagert werden. Eine Ablagerung von Gehölzen mit Dornen oder Rosenabschnitt wird verboten (im Interesse der Durchführenden).  Das Holz ist in händelbare Form zu zerkleinern und zu stapeln. Wer Holz ablegt, sollte auch beim Osterfeuer dabei sein.  

Die Veranstaltung beginnt in:

  • 19Tagen
  • 7Stunden

Aktuelles zum Saisonstart 2021

Da wir die Mitgliederversammlung auf den 10. April 2021 verlegt haben, hier einige wichtige Informationen vorab:

  1. Das Anstellen von Wasser ist für den 13.03.2021 geplant. Bis dahin sollte jeder seine Haupthähne geschlossen haben. Bei Frost erfolgt dies zu einem Späteren Zeitpunkt.
  2. Ab sofort seid Ihr immer bestens informiert. Ihr müsst Euch nur auf unserer Website registrieren. Dann habt Ihr alle Termine, Neuigkeiten, Ordnungen und Beschlüsse am man. Dies gilt auch für Anmeldungen zum Arbeitseinsatz und zur Ausleihe von Geräten u. v. mehr. Einfach anmelden und testen.
  3. Der Vorstand hat die Wettbewerbsdokumente für die „Schönste Kleingartenanlage Dresdens“ 2021 und für den Landeswettbewerb „Gärten in der Stadt“ eingereicht. Am Landeswettbewerb nehmen wir teil. Für den Wettbewerb in Dresden entscheidet noch die Jury wer von den 21 Bewerbern in die Endrunde kommt.
  4. Bitte achtet auch auf die Termine neu (siehe Aushang) für 2021. Alle die unsere Website nutzen, haben diese immer aktuell.

Viel Spaß beim Frühjahrsputz und der Saisonvorbereitung wünscht Euch der Vorstand!

Beitrags- und Gebührenordnung

  1. Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Mitglied / Unterpächter60,00 EUR
(Der Beitrag beinhaltet alle Aufwendungen für die
Parzelle wie Mitgliedsbeiträge an den Verband,
Versicherungen des Vereines, Verbandszeitschrift,
Aufwendungen des Vereins zur Sicherstellung der
Vereinsarbeit, Verkehrssicherungspflicht).
Zweit- und weitere Mitglieder10,00 EUR
(Nutzer der gleichen Parzelle wie 1. Mitglied)
  1. Der Mitgliedsbeitrag wird mit der Jahresrechnung zu Beginn des Geschäftsjahres als Jahresbeitrag bzw. vor Neuaufnahme eines Mitgliedes erhoben. Bei unterjähriger Mitgliedschaft beträgt er 1 zwölftel je Monat aufgerundet auf volle EURO.
  2. Die Abrechnung des Stromverbrauches erfolgt gemäß Zählerstand je Kleingarten gemäß Anbieter und aktuellem Tarif.

Der Wasserverbrauch wird mit 0,55 € je 1000 Liter berechnet.
Für Kleingärten oberhalb des Tummelsbach ohne Wasseruhr wird eine
Instandhaltungsrücklage von 10,00 € pro Jahr/Parzelle berechnet.

  1. Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden. Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
  2. Ersatzleistungen für nicht erbrachte Pflichtstunden und Anliegerpflichten werden auf 25,00 € je Stunde festgelegt.

Die Abrechnung erfolgt nach dem letzten Arbeitseinsatz wenn keine Einzelvereinbarungen getroffen wurden.
Die Abrechnung von fest zugeordneten Anliegerpflichten wie Hang (4 Stunden), Spielpatz (5 Stunden), (siehe Kleingartenordnung) werden bei Nichtleistung nach dem festgelegten Endtermin dem verantwortlichen Pächter in Rechnung gestellt. (siehe auch KGO, Anlage 1, Ziffer 6. (2) bis (4)). Allgemeine Anliegerpflichten wie Weg und Parkplatzpflege werden nach Mahnung mit Fristsetzung bei Nichterfüllung abgerechnet. Es werden die Stunden/Kosten angesetzt, die ein Dritter zur Mangelbeseitigung benötigt.

  1. Beim Anstellen des Wassers oder beim Erfassen der Verbräuche bei Strom und Wasser kommt es oft zu Verzögerungen durch die Nichteinhaltung von Terminen oder von Maßnahmen des Unterpächters, wie zum Beispiel das Abdrehen der Haupthähne beim Wasser. Dies führt zu erheblichem Mehraufwand für die mit der Durchführung beauftragten Gartenfreunde. Bei verschuldeten Nichteinhalten von Terminen und Maßnahmen wird pauschal eine Gebühr von 50,00 € in Rechnung gestellt.
  2. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen, wird je Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von 5,00 € fällig. Gleiches gilt für Mahnungen und Abmahnungen bei nicht vertragsgemäßer Nutzung der Pachtsache oder Verstößen gegen Ordnungen und Mitgliederbeschlüsse des Vereins. Bei Überbringung durch Boten, werden die Fahrkosten (gemäß Beleg durch Boten – 0,30 € je Km kürzeste Wegstrecke oder Fahrschein öffentlicher Verkehrsmittel) plus 2,50 € Bearbeitungsgebühr fällig.
  3. Bei Wohnungswechsel ohne Mitteilung an den Verein gemäß § 5, h) der Satzung wird eine Gebühr von 5,00 € plus Gebühren der kommunalen Verwaltung in Rechnung gestellt.
  4. Gebühren für die Nutzung/Ausleihe von Vereinseigentum zur privaten Nutzung innerhalb des Vereinsgeländes:

Tagessatz Gerätecontainer mit Kühlschrank, Grill, Geschirr ….: 3,00 € 1.Tag, jeder weiterer Tag 2,00€

Zeltnutzung: Tagessatz10,00 EUR
Festzeltgarnituren: Tagessatz3,00 EUR
Rasenmäher Stundensatz3,00 EUR
Motorsense Stundensatz3,00 EUR
Heckenschere Stundensatz1,00 EUR

Die Ausleihe von Gartengeräten ist ein Serviceangebot an die Vereinsmitglieder im Notfall. Dies ist kein Ersatz für eigene Gartengeräte.

  1. Bei Neuverpachtung von Parzellen wird eine Sicherheitsleistung erhoben. Diese soll den durchschnittlichen Kosten der Parzelle pro Jahr entsprechen. Die Mindestsumme ist 100,00 €. Die Sicherheitsleistung wird auf ein gesondertes Konto hinterlegt und rechnet nicht auf das Vereinsvermögen an. Sie wird bei Beendigung des Pachtverhältnis ausgezahlt, wenn keine offenen, berechtigten Forderungen mehr bestehen.

Die Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 02. März 2019 von der Mitgliederversammlung mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2019 beschlossen.