Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Mitglied / Unterpächter
60,00 EUR
(Der Beitrag beinhaltet alle Aufwendungen für die Parzelle wie Mitgliedsbeiträge an den Verband, Versicherungen des Vereines, Verbandszeitschrift, Aufwendungen des Vereins zur Sicherstellung der Vereinsarbeit, Verkehrssicherungspflicht).
Zweit- und weitere Mitglieder
10,00 EUR
(Nutzer der gleichen Parzelle wie 1. Mitglied)
Der Mitgliedsbeitrag wird mit der Jahresrechnung zu Beginn des Geschäftsjahres als Jahresbeitrag bzw. vor Neuaufnahme eines Mitgliedes erhoben. Bei unterjähriger Mitgliedschaft beträgt er 1 zwölftel je Monat aufgerundet auf volle EURO.
Die Abrechnung des Stromverbrauches erfolgt gemäß Zählerstand je Kleingarten gemäß Anbieter und aktuellem Tarif.
Der Wasserverbrauch wird mit 0,55 € je 1000 Liter berechnet. Für Kleingärten oberhalb des Tummelsbach ohne Wasseruhr wird eine Instandhaltungsrücklage von 10,00 € pro Jahr/Parzelle berechnet.
Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden. Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
Ersatzleistungen für nicht erbrachte Pflichtstunden und Anliegerpflichten werden auf 25,00 € je Stunde festgelegt.
Die Abrechnung erfolgt nach dem letzten Arbeitseinsatz wenn keine Einzelvereinbarungen getroffen wurden. Die Abrechnung von fest zugeordneten Anliegerpflichten wie Hang (4 Stunden), Spielpatz (5 Stunden), (siehe Kleingartenordnung) werden bei Nichtleistung nach dem festgelegten Endtermin dem verantwortlichen Pächter in Rechnung gestellt. (siehe auch KGO, Anlage 1, Ziffer 6. (2) bis (4)). Allgemeine Anliegerpflichten wie Weg und Parkplatzpflege werden nach Mahnung mit Fristsetzung bei Nichterfüllung abgerechnet. Es werden die Stunden/Kosten angesetzt, die ein Dritter zur Mangelbeseitigung benötigt.
Beim Anstellen des Wassers oder beim Erfassen der Verbräuche bei Strom und Wasser kommt es oft zu Verzögerungen durch die Nichteinhaltung von Terminen oder von Maßnahmen des Unterpächters, wie zum Beispiel das Abdrehen der Haupthähne beim Wasser. Dies führt zu erheblichem Mehraufwand für die mit der Durchführung beauftragten Gartenfreunde. Bei verschuldeten Nichteinhalten von Terminen und Maßnahmen wird pauschal eine Gebühr von 50,00 € in Rechnung gestellt.
Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen, wird je Mahnung eine Mahn- undBearbeitungsgebühr von 5,00 € fällig. Gleiches gilt für Mahnungen und Abmahnungen bei nicht vertragsgemäßer Nutzung der Pachtsache oder Verstößen gegen Ordnungen und Mitgliederbeschlüsse des Vereins. Bei Überbringung durch Boten, werden die Fahrkosten (gemäß Beleg durch Boten – 0,30 € je Km kürzeste Wegstrecke oder Fahrschein öffentlicher Verkehrsmittel) plus 2,50 € Bearbeitungsgebühr fällig.
Bei Wohnungswechsel ohne Mitteilung an den Verein gemäß § 5, h) der Satzung wird eine Gebühr von 5,00 € plus Gebühren der kommunalen Verwaltung in Rechnung gestellt.
Gebühren für die Nutzung/Ausleihe von Vereinseigentum zur privaten Nutzung innerhalb des Vereinsgeländes:
Tagessatz Gerätecontainer mit Kühlschrank, Grill, Geschirr ….: 3,00 € 1.Tag, jeder weiterer Tag 2,00€
Zeltnutzung: Tagessatz
10,00 EUR
Festzeltgarnituren: Tagessatz
3,00 EUR
Rasenmäher Stundensatz
3,00 EUR
Motorsense Stundensatz
3,00 EUR
Heckenschere Stundensatz
1,00 EUR
Die Ausleihe von Gartengeräten ist ein Serviceangebot an die Vereinsmitglieder im Notfall. Dies ist kein Ersatz für eigene Gartengeräte.
Bei Neuverpachtung von Parzellen wird eine Sicherheitsleistung erhoben. Diese soll den durchschnittlichen Kosten der Parzelle pro Jahr entsprechen. Die Mindestsumme ist 100,00 €. Die Sicherheitsleistung wird auf ein gesondertes Konto hinterlegt und rechnet nicht auf das Vereinsvermögen an. Sie wird bei Beendigung des Pachtverhältnis ausgezahlt, wenn keine offenen, berechtigten Forderungen mehr bestehen.
Die Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 02. März 2019 von der Mitgliederversammlung mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2019 beschlossen.
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.