Nutzung des Vereinseigentums

ParzelleBeginnEnde
Vorstand29.05.2026 / 14:00 Uhr29.05.2026 / 17:00 Uhr
1713.06.2026 / 10:00 Uhr13.06.2026 / 14:00 Uhr
1717.06.2026 / 17:00 Uhr17.06.2026 / 19:30 Uhr
Verein04.07.202605.07.2026
Vorstand23.06.2026 / 17:00 Uhr23.06.2026 / 19:00 Uhr
1727.07.2026 / 17:30 Uhr27.07.2026 / 19:30 Uhr
H1914.08.202616.08.2026
1718.08.2026 / 17:00 UHr18.08.2026 / 19:30 Uhr
verfügbar: 01 Stück
Belegung des Festzeltes
ParzelleBeginn
Datum/Uhrzeit
Ende
Datum/Uhrzeit
H1914.08.202616.08.2026
verfügbar: 01 Stück
Biertischgarnitur
BeantragtParzelleAnzahlBeginn
Datum/zeit
Ende
Datum/zeit
verfügbar: gesamt 10 Stück
Rasenmäher
BeantragtParzelleBeginn
Datum/Uhrzeit
Ende
Datum/Uhrzeit
verfügbar: ein Stück
Motorsense
BeantragtParzelleBeginn
Datum/Uhrzeit
Ende
Datum/Uhrzeit
verfügbar: ein Stück

Anmeldung/Reservierung

Reservierung von Vereinseigentum für private Zwecke
Name

Ich beantrage die Nutzung und Ausleihe von Vereinseigentum für private Zwecke

Beginn der Nutzung
Ende der Nutzung
Mobiliar und Geräte

Nutzung und Ausleihe von Vereinseigentum für private Zwecke

Der Verein stellt allen Vereinsmitgliedern auf Antrag für die private Nutzung innerhalb der Kleingartenanlagen folgende Einrichtung, Mobiliar und Geräte gebührenpflichtig zur Verfügung:

Nutzung Vereinslaube

  • Die Vereinslaube kann von jedem Vereinsmitglied für private Feiern genutzt werden.
  • Tagessatz für Vereinslaube mit Kühlschrank, Grill, Geschirr incl. Festzelt, Festzeltgarnituren…. 25,00 € (nur für Private Anmietung zu Familienfeiern)
  • (Dazu wird ein gesondertes Übergabe-/Übernahmeprotokoll gefertigt.)
  • In der Vereinslaube herrscht Rauchverbot.
  • Für anfallende Schäden ist der Nutzer haftbar.

Ausleihe von Mobiliar und Geräten

Jedes Vereinsmitglied kann sich folgendes Mobiliar und Geräte, die sich im Eigentum des Vereins befinden, ausleihen:

ZeltnutzungTagessatz10,00 EUR
BiertischgarniturTagessatz3,00 EUR
RasenmäherStundensatz4,00 EUR
MotorsenseStundensatz4,00 EUR
HeckenschereStundensatz2,00 EUR

Beschädigte Teile müssen vom Ausleiher repariert oder ersetzt werden.

Verpflichtung

Der/die Nutzerin/ Ausleiherin sich zu einem sachgerechten und schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum. Defekte sind umgehend aufzuzeigen. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften bei Gerätenutzung ist der/die Ausleiher*in verantwortlich.