Arbeitsplan 2025

Stand 01.03.2025

Lfd. Nr.VorhabenEinzel-
projekt
01Mähen Zufahrtsstraße KGV AT , nur mit Motorsense
02Hecke schneiden an Zufahrt
03Beräumung Schnittgut von 1.
04Beseitigen Schlaglöcher Zufahrt Haupttor
05Überprüfung Kinderspielplatz
06Kompostanlage leeren
07Mähen Hang und Plateau + Spielplatz säubern
08Böschung Tummelsbach mähen
09Beräumung Schnittgut von Lfd. Nr. 08
10BeZaun von Kompost bis Hang/Plateau freischneidenX
11Vereinshaus / 11.1 – schleifen + streichenX
Vereinshaus /11.2 – Fliesen legenX
Vereinshaus /11.3 – umlaufende AbdichtungX
12Baum und Strauchpflege am Spielplatz und Hang
13Baumpflege Hangweg
14Wegpflege am Hangweg, incl. WendehammerX
15Pflege Gemeinschaftsrabatte
16Vor und Nachbereitung Festplatz
17Vor und Nachbereitung Lagerfeuerstelle
18Winterfestmachung + Schilder abräumen
19Zelt Auf- und Abbau
20Hecke schneiden am ParkplatzX
21Hecke schneiden am Hang/PlateauX
22Brücke streichenX
23Treppe abreißen und erneuern
24Spielturm aufbauen
25Wildschweinschutz Zaun „Am Hang“X
26Wildschweinschutz Tummelsbach (Schwingklappe)X
27Pflege Parzelle 16X

7 Stunden pro Parzelle

Alle Einzelprojekte des Arbeitsplanes können auf Anfrage als Projektvergabe eigenständig realisiert werden. Dieses muß rechtzeitig in schriftlicher Form auf der Webseite oder Formlos beim Vorstand beantragt werden.

Das Mähen der Zufahrtsstraße und am Tummelsbach erfolgt nur noch mit der Motorsense. Dazu sind die Gartenfreunde Volkmar Göhler, Umit Özkul und Stanley Mehnert eingewiesen.

Die zum AE eingeteilten Gartenfreunde sind für die Beräumung des Schnittgutes der Zufahrtsstraße und des Tummelsbach verantwortlich.

Alle anfallende Arbeiten außerhalb der Arbeitseinsätze sind grundsätzlich mit dem Verantwortlichen Gfr. Detlef Przygodda und in Ausnahmesituationen mit einem anderen Vorstandsmitglied abzustimmen.
Anschließend sind diese geleisteten Arbeiten in Schriftform mit Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeiten beim Verant wortlichen abzugeben. Sonst erfolgt keine Anerkennung der geleisteten Stunden.

Anliegerpflichten 2025

01. Pflege Hang, Plateau mit Spielplatz

1(gem. Kleingartenordnung Anlage 1, Pkt. 3.1.)

DatumParzelleName
AprilH15U. Künzel
Mai12C. Gorgos
JuniH05R. Sommer
Juli09D. Kempe
AugustH24S. Schmidt
September26A. Dima
Oktober27G. Berger
Verantwortlich für die Planung: Vorstand

Die aufgeführten Termine sind Richttermine, welche über 4 Wochen variabel sind. Sie dürfen in Abhängigkeit der Vegetation verschoben werden. Im Verhinderungsfall hat der festgelegte Gartenfreund eigenverantwortlich für Ersatz zu sorgen. Die Änderung ist dem Verantwortlichen Gfd. Detlef Przygodda unverzüglich schriftlich über die Website oder WhatsApp mitzuteilen.

(gem. Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 2. (2))

DatumParzelleName
April15U. Özkul
Mai19A. Zieger
Juni02Naief
Juli15U. Özkul
August19A. Zieger
September02Naief
Oktober15U. Özkul
Verantwortlich für die Realisierung: A. Zieger (Parzelle 19)

03. Pflege der Splittfläche unterhalb des Kräuterlehrbeetes und Anfang Parkplatz Nr. 24

(gem. Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 3.7.)

DatumParzelleName
April22S. Mohammed
Mai27G. Berger
Juni26A. Dima
Juli22S. Mohammed
August27G. Berger
September26A. Dima
Oktober22S. Mohammed
Verantwortlich für die Realisierung: G. Berger (Parzelle 27)

04. Pflege der Splittfläche an der Gemeinschaftsterrasse

(gemäß Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 3.2)

DatumParzelleName
April17P. Keiner
Mai25S. Reichel
Juni21M. Göhler
Juli17P. Keiner
August25S. Reichel
September21M. Göhler
Oktober17P. Keiner
Verantwortlich für die Realisierung: M. Göhler (Parzelle 21)

05. Pflege der Splittfläche vom Fußgängertor bis Parkplatz 1

(gem. Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt 3.7 Abs.2)

DatumParzelleName
April20A. Kaden
Mai01U. Paufler
Juni20A. Kaden
Juli01U. Paufler
August20A. Kaden
September01U. Paufler
Oktober20A. Kaden
Verantwortlich für die Realisierung: A. Kaden (Parzelle 20)

Terminplanung 2025

Auch für das Gartenjahr 2025 benötigen wir eine Information ob Ihr an den einzelnen Veranstaltungen teilnehmen wollt.

Bitte nutzt für Eure Meldung das beigefügte Formular.

Bitte meldet uns Euere Teilnahme bis zum 16.12.2024.

Vereinsfest KGV "Am Tummelsbach" e. V.

DIe de­tail­lierte Anmeldung für das Sommerfest erfolgt im Frühjahr 2025 mit einem separaten Formular.

19.04.2025 Osterfeuer

Das Osterfeuer wird nur nach erfolgter Anmeldung von Vereinsmitgliedern durchgeführt. Gern könnt hIr Euch mit Programmvorschlägen und Angeboten in die Planung einbringen.

30.08.2025 Erntefest

Das Erntefest wird nur nach erfolgter Anmeldung von Vereinsmitgliedern durchgeführt. Gern könnt Ihr Euch mit Programmvorschlägen und Angeboten in die Planung einbringen.

Aktuelles zum Saisonende 2024

Das Abstellen von Wasser erfolgt am 20.11.2024. Ungeschützte Leitungen auf der Parzelle sollte jeder selbst schützen.

Achtet bitte darauf, dass nach Saisonende die Gartentore zum Verein geschlossen sind. Gartengeräte wie Hacken, Spaten und ähnliches, was für Einbrecher Hilfsmittel sind, zu verschließen.

Bitte denkt an die Pflege der Wege und Parkflächen. Wer jetzt Unkraut entfernt, hat es im Frühjahr leichter. Dies erfriert leider nicht, lässt sich aber jetzt gut mit Wurzel entfernen.

Sperrung des Bahnübergangs „Am Urnenfeld“

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, daß die Deutsche Bahn in „Dresden-Stetzsch“ zwei Bahnübergänge modernisiert. Wir ersetzen die Signalanlagen an den Straßen „Am Urnenfeld“
und „Zum Tierheim“, weil diese den Regularien nicht mehr entsprechen.

In diesem Zusammenhang ist es notwendig, den Bahnübergang „Am Urnenfeld“ zeitweise für den motorisierten Verkehr zu sperren. Die Sperrung wird am 30. September beginnen und bis spätestens Ende Oktober andauern. Sie wird auch die Zufahrt zu den Gärten Ihrer Anlage betreffen: Eine Anfahrt mit dem PKW ist dann nur noch bis zum Bahnübergang möglich, der Stichweg zu den Gärten wird leider gesperrt sein. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad können Sie die Zufahrt natürlich jederzeit nutzen.

Die Sperrung des Bahnübergangs ist selbstverständlich angemeldet und von der zuständigen Behörde genehmigt. Sie ist nötig, weil wir den Bahnübergang abschnittsweise bauen, um rund um die Uhr die Zugänglichkeit für Personen zu den nahegelegenen Haltepunkten sicherzustellen.

Wir setzen alles daran, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten wir um Entschuldigung.

Als Ansprechpartner zu diesen Bauarbeiten steht Ihnen das Projektteam gerne zur Verfügung. Bei Fragen und Hinweisen können Sie sich unter bauprojekte-suedost@deutschebahn.com an uns wenden. Gerne rufen wir Sie auch zurück, wenn Sie ein Gespräch wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Projektteam Bahnübergänge Stetzsch der Deutschen Bahn
Dresden, im September 2024

Begehung unserer Anlage durch den Stadtverband Dresden

Sehr geehrte Gartenfreunde,

am 28.08.2024 erfolgte die Begehung unserer Kleingartenanlage durch den Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e. V. zur Kontrolle der Durchsetzung der pacht- und kleingartenrechtlichen Bestimmungen zur vertragsgemäßen Nutzung unserer Kleingärten.

Die Auswertung dieser Begehung möchte ich Ihnen hier (bezogen auf die gesamte Anlage) zur Verfügung stellen.

Anlage 1 zur Kleingartenordnung

Aufgaben zur Erfüllung der Anliegerpflichten und zur Pflege der Gemeinschaftsflächen

Anliegerpflichten gelten für alle Vereinsflächen, die außerhalb eines Kleingartens liegen oder am Vereinsgelände angrenzen. Nur deren regelmäßige Sauberhaltung und Pflege garantiert einen guten Gesamteindruck unseres Vereins für uns selbst und Gäste. Deshalb ist dies eine Pflicht für jedes Vereinsmitglied.

01. Pflege der Hauptwege

(1) Jeder Gartenfreund ist für eine regelmäßige Sauberhaltung und Unkrautbekämpfung sowie für den ordnungsgemäßen Zustand des an seine Parzelle angrenzenden Weges verantwortlich.
Auf dem gesamten Weg bahndammseitig ist dies, durch die Nutzer der Parzellen 2 bis 13, der Weg tummelsbachseitig durch die Nutzer der Parzellen 16 bis 22 und 24 bis 27 jeweils bis zur Weg Mitte zu realisieren. Der Weg zur Parzelle 14 ist durch den Gartenfreund der Parzelle selbst sauber zu halten. Dies gilt in Verlängerung bis zum Zaun zur Bahn.
Die Wege an den Parzellen H1 bis H24 sind durch die anliegenden Pächter bis zur Weg Mitte zu pflegen. Die Randrabatten sind als Rasenfläche, Fläche mit Bodendeckern oder Blumen zu gestalten. Ein wild wachsen lassen von Anpflanzungen ist zu unterbinden. Sträucher und Gehölze, die zu dicht an die Gartengrenze gepflanzt wurden, sind so zu schneiden, dass die Wege frei sind oder
sie sind zu entfernen.
Werden durch einen Gartenfreund oder durch ihn bestellte Personen Schäden an Wegen bzw. Anlagen verursacht, sind diese unverzüglich dem Vorstand anzuzeigen und durch den Gartenfreund oder von ihm Bestellte zu beseitigen, so dass der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt ist.

(2) Die Anwendung von Herbiziden und der Einsatz von Salz zur Sauberhaltung der Wege und KFZ-Stellplätze sind strengstens untersagt (Umweltschutz). Bei Verstößen haftet der betreffende Unterpächter/Anwender selbst.

02. Pflege der Grenzanlagen und Gewässerschutzstreifen Tummelsbach

(1) Die Sauberhaltung des Zaunes mit der Rabatte, bahndammseitig bis zur Grundstücksgrenze des Vereins, obliegt den anliegenden Gartenparzellen Nr. 2 bis 13 eigenständig. Das Ablagern von Gartenabfällen, Möbelteilen etc. zur Niederhaltung von Unkraut und anderem Bodenbewuchs hinter dem Zaun zur Bahnanlage bis zur Vereinsgrenze ist nicht zulässig. Der Bereich zwischen Gartenzaun und Grundstücksgrenze ist regelmäßig mit solchen Mitteln zu pflegen, so dass das Gesamtbild der Kleingartenanlage nicht beeinträchtigt wird. Ablagerungen jeglicher Art auf dem Bahngelände oder dessen Nutzung sind verboten. Bei Anzeige durch die DB haftet der Verursacher.

(2) Der Zaun mit der Rabatte und des angrenzenden Splitts von der Gartengrenze Parzelle Nr. 13 bis zum Eingangstor wird durch die Pächter der Parzellen 15, 16 und 19 im monatlichen Wechsel unter Verantwortung des Gartenfreundes der Parzelle 19 in regelmäßigen Abständen sauber gehalten.

(3) Der Zaun mit der Rabatte vom Parkplatz Nr.1 bis 7 ist durch die Parkplatznutzer zu realisieren.

(4) Die Sauberhaltung und Pflege des Zaunabschnitts von der Kompostanlage bis zum Tummelsbach wird mit den Arbeitseinsätzen realisiert.

(5) Die Böschung und Gewässerrandstreifen des Tummelsbach werden durch die Gartenfreunde der Anliegerparzellen 1, 14, 15, 24, 25, 26, 27, H6, H7, H16, H17, H22 und H23 eigenständig durch regelmäßiges Rasenmähen in Abhängigkeit der Vegetation gepflegt. Bei Notwendigkeit sind Treib-, Schwemmgut und Abflusshindernisse zu entfernen, soweit dies der Pflegende bei Wahrung der eigenen und Sicherheit Dritter durchführen kann. Diese Arbeiten sind unabhängig von einem Pflegevertrag durchzuführen. Ab Grenze der Parzelle 27 bis zum Zaun wird dies im Rahmen der Arbeitseinsätze oder nach Absprache des Motorsensens Verantwortlichen mit einem Einsatzfähigen Gartenfreund durchgeführt.

03. Pflege der Gemeinschaftsanlagen

03.1 Rasenhang, Plateau mit Kinderspielplatz und Sandkasten

Die Pflege umfasst das regelmäßige Mähen des Rasens. Der Rasen ist im Zeitraum April bis Oktober regelmäßig entsprechend der Vegetation zu mähen. Die Pflegearbeiten beinhalten den Bereich des Tummelsbach wie unter Pkt. 2. (5) aufgeführt und die Sauberhaltung des Sandkastens. Verantwortlich sind die Pächter der Parzellen 12, 15, 26, 27, H 05, H15, und H 24.

Die Pflegearbeiten gemäß 3.1. werden als Projekt vergeben und rechnen auf die Pflichtstunden (Arbeitseinsätze) an. Verantwortlich für die Planung, Koordinierung und Kontrolle ist der Stellvertreter des Vorsitzenden. Kann ein Pächter die Aufgaben im geplanten Zeitraum nicht durchführen, hat er selbst für Ersatz zu sorgen und dies dem Vorstand mitzuteilen.

03.2 Gemeinschaftsrabatte und Gemeinschaftsterrasse

Die Pflege der Rabatte an der Gemeinschaftsterrasse und deren Sauberhaltung erfolgt in Arbeitseinsätzen. Die Pflege (freihalten von Unkraut) der angrenzenden Splittfläche erfolgt durch die Gartenfreunde der Parzellen 17, 21 und 25 im monatlichen Wechsel in Verantwortung des Gartenfreundes der Parzelle 21. Der Steilhangteil unterhalb der Lagerfeuerstelle wird durch den Gartenfachberater als Kräuterlehrbeet angelegt und gepflegt. Der Kauf von Pflanzen und Düngemitteln ist mit dem Vorstand abzustimmen.

03.3 Parkplätze

Die Sauberhaltung der Parkplätze umfasst das regelmäßige entfernen von Unkräutern. Bei den Parkplätzen 1 – 7 vom Zaun bzw. Kompostanlage bis Mitte Parkplatz mit der angrenzenden Rabatte gem. Pkt. 2. (3), bei den Parkplätzen 9 – 16 von der Hecke bis Mitte Parkplatz und bei den Parkplätzen 17 – 24 von der Hecke bis zum Rasen des Hanges. Die Parkplätze „Am Hang“ inklusiv Wendehammer werden in Arbeitseinsätzen gepflegt.

03.4 Kompostanlage

Die Kompostanlage wird in Arbeitseinsätzen bewirtschaftet.

03.5 Brunnen

Die Fläche um die Brunnenanlage ist durch den Gartenfreund der Parzelle 11 in Eigenverantwortung nach Bedarf zu pflegen.

03.6 Wegflächen vor Schaukasten und Kräuterlehrbeet

Die Wegfläche unterhalb des Kräuterlehrbeets bis Parkplatz 24 wird durch die Gartenfreunde der Parzelle 22, 26 und 27, unter Verantwortung des Gartenfreundes der Parzelle 22 sauber gehalten.
Der Bereich vom Fußgängertor 1 und des Schaukastens, bis Parkplatz 1 erfolgt im monatlichen Wechsel eigenständig durch die Unterpächter der Parzelle 1 und 20. Die Sauberhaltung umfasst das regelmäßige Entfernen von Unkräutern.

04. Einsatz vereinseigener Hilfsmittel

Für die Rasenpflege sind der vorhandene Rasenmäher und die Motorsense zu nutzen. Nach der Arbeit sind diese gesäubert dem Gerätewart zurückzugeben.

Die Ausgabe der Motorsense erfolgt nur an speziell eingewiesene Gartenfreunde (wird im Arbeitsplan ausgewiesen).

Der Schlüssel für das Gerätehaus wird generell nicht herausgegeben. Es muss persönlich oder telefonisch mindestens 3 Werktage vor Nutzung ein Termin vereinbart werden. Die Anmeldung entfällt bei zentral geplanten Arbeitseinsätzen. Die Nutzung der Geräte erfolgt nur nach Einweisung. Während der Nutzung aufgetretene Mängel sind dem Gerätewart unverzüglich zumelden.

05. Einsatz privater Hilfsmittel

Der Einsatz von privaten Arbeitsmitteln erfolgt auf eigene Gefahr und ist mit einem Vorstandsmitglied vorab abzustimmen. Der Verein übernimmt keine Haftung.

06. Allgemeine Festlegungen

(1) Für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten gemäß Pkt. 2. (2), 3.1, 3.2 und 3.6 ist vom Stellvertreter des Vorsitzenden ein Terminplan für die Reihenfolge der Arbeiten von April bis Oktober aufzustellen und bis zur MV des lfd. Jahres bekannt zu geben. Die Unterpächter sind per Aushang in den Schaukästen und mit der Einladung zur Mittgliederversammlung zu informieren.

(2) Im Verhinderungsfall hat der Unterpächter für festgelegte Anliegerpflichten eigenverantwortlich für Ersatz zu sorgen. Die Änderung ist dem Verantwortlichen unverzüglich mitzuteilen.
Gleiches gilt bei witterungs- und vegetationsabhängiger Terminverschiebung.

(3) Die Erfüllung der Anliegerplicht ist vom verantwortlichen Gartenfreund zu kontrollieren. Mängel in der Erfüllung oder die Nichterfüllung der Anliegerpflichten, sind dem Stellvertreter des Vorsitzenden zu melden.

(4) Die Nicht- oder unvollständige Erfüllung der Anliegerpflicht wird gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung des Vereines, dem zur Durchführung verantwortlichen Unterpächter, nach Ablauf der Frist, in Rechnung gestellt, wenn er nicht selbst für Abhilfe gesorgt hat.

(5) Über die Aufnahme von Pflegearbeiten nicht vergebener Kleingärten in die Arbeitseinsätze entscheidet der Vorstand nach Dringlichkeit und Bedarf.

(6)Als Pflichtstunden gelten Arbeitsstunden zur Erfüllung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Arbeitsplans. Abweichungen bei Notwendigkeit (Havarie u. ä.) können durch den Vorstand beschlossen werden.

07. Arbeits- und Brandschutz

Die Bestimmungen des Arbeits- und Brandschutzes sind bei der Durchführung von Arbeitsaufgaben, die vom Vorstand an Vereinsmitglieder übertragen wurden einzuhalten. (Pflichtstunden, Anliegerpflichten, objektbezogene Arbeiten und sonstige vom Vorstand übertragene Aufgaben).

Arbeitsplan 2024

Stand 02.03.2024

Lfd. Nr.Vorhaben
01Mähen Zufahrtsstraße KGV AT , nur mit Motorsense
02Hecke schneiden an Zufahrt
03Beräumung Schnittgut von 1.
04Beseitigen Schlaglöcher Zufahrt Haupttor
05Überprüfung Kinderspielplatz
06Kompostanlage leeren
07Streichen Spielturm
08Mähen Hang und Plateau + Spielplatz säubern
09Pflege Tummelsbach, mähen mit Motorsense
10Beräumung Schnittgut von 9
11Zaun von Kompost bis Hang/Plateau freischneiden
12Vereinshaus schleifen + streichen
13Baum und Strauchpflege am Spielplatz und Hang
14Baumpflege Hangweg
15Wegpflege am Hangweg, incl. Wendehammer
16Pflege Gemeinschaftsrabatte
17Vor und Nachbereitung Festplatz
18Vor und Nachbereitung Lagerfeuerstelle
19Winterfestmachung + Schilder abräumen
20Hecke schneiden am Parkplatz
21Hecke schneiden am Hang/Plateau
22Brücke streichen
23Treppe steichen
24Reperatur Brunenabdeckung
25Ausbau Vereinshaus

8 Stunden pro Parzelle

Das Mähen der Zufahrtsstraße und am Tummelsbach erfolgt nur noch mit der Motorsense. Dazu sind die Gartenfreunde Volkmar Göhler, Christian Wauer und Marcel Sommer eingewiesen.

Die zum AE eingeteilten Gartenfreunde sind für die Beräumung des Schnittgutes der Zufahrtsstraße und des Tummelsbach verantwortlich.

Alle anfallende Arbeiten außerhalb der Arbeitseinsätze sind grundsätzlich mit dem Verantwortlichen Gfr. Detlef Przygodda und in Ausnahmesituationen mit einem anderen Vorstandsmitglied abzustimmen.
Anschließend sind diese geleisteten Arbeiten in Schriftform mit Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeiten beim Verant wortlichen abzugeben. Sonst erfolgt keine Anerkennung der geleisteten Stunden.

Anliegerpflichten 2024

01. Pflege Hang, Plateau mit Spielplatz, Tummelsbach und Gemeinschaftsterasse

1(gem. Kleingartenordnung Anlage 1, Pkt. 3.1.)

DatumParzelleName
April27G. Berger
MaiH15U. Künzel
Juni12C. Gorgos
JuliH05R. Sommer
August15U. Özkul
SeptemberH24T. Perl
Oktober26A. Dima
Verantwortlich für die Planung: Vorstand

Die aufgeführten Termine sind Richttermine. Sie dürfen in Abhängigkeit der Vegetation verschoben werden. Im Verhinderungsfall hat der festgelegte Gartenfreund eigenverantwortlich für Ersatz zu sorgen. Die Änderung ist dem Verantwortlichen Gfd. Detlef Przygodda unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Pflege Tummelsbach ist mit den Gartenfreunden, die mit der Motorsense die Vorarbeit leisten, abzustimmen.

(gem. Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 2. (2))

DatumParzelleName
April16J. Schlick
Mai15U. Özkul
Juni19A. Zieger
Juli16J. Schlick
August15U. Özkul
September19A. Zieger
Oktober16J. Schlick
Verantwortlich für die Realisierung: A. Zieger (Parzelle 19)

03. Pflege der Splittfläche unterhalb des Kräuterlehrbeetes und Anfang Parkplatz Nr. 24

(gem. Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 3.7.)

DatumParzelleName
April26A. Dima
Mai22S. Mohammed
Juni27G. Berger
Juli26A. Dima
August22S. Mohammed
September27G. Berger
Oktober26A. Dima
Verantwortlich für die Realisierung: G. Berger (Parzelle 27)

04. Pflege der Splittfläche an der Gemeinschaftsterrasse

(gemäß Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 3.3)

DatumParzelleName
April21M. Göhler
Mai17P. Keiner
Juni25H. Domschke
Juli21M. Göhler
August17P. Keiner
September25H. Domschke
Oktober21M. Göhler
Verantwortlich für die Realisierung: M. Göhler (Parzelle 21)

05. Pflege der Splittfläche vom Fußgängertor bis Parkplatz 1

(gem. Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt 3.7 Abs.2)

DatumParzelleName
April01U. Paufler
Mai20A. Kaden
Juni01U. Paufler
Juli20A. Kaden
August01U. Paufler
September20A. Kaden
Oktober01U. Paufler
Verantwortlich für die Realisierung: A. Kaden (Parzelle 20)