Terminplanung 2024

Liebe Gartenfreunde,

wir möchten auch im nächsten Jahr wieder drei Vereinsfeste feiern.

  • Osterfeuer
  • Sommerfest
  • Erntefest

Für die Planung dieser Veranstaltungen (DJ, eventuell Programm… u.ä.) benötigen wir schon jetzt die Anzahl der Teilnehmer.

Beim Sommerfest stehen im nächsten Jahr drei Termine zur Auswahl.

Bitte nutzt für Eure Meldung das nachfolgende Formular:

Teilnahme an Vereinsveranstaltungen 2025

Vereinsfest KGV "Am Tummelsbach" e. V.

DIe de­tail­lierte Anmeldung für das Sommerfest erfolgt im Frühjahr 2025 mit einem separaten Formular.

19.04.2025 Osterfeuer

Das Osterfeuer wird nur nach erfolgter Anmeldung von Vereinsmitgliedern durchgeführt. Gern könnt hIr Euch mit Programmvorschlägen und Angeboten in die Planung einbringen.

30.08.2025 Erntefest

Das Erntefest wird nur nach erfolgter Anmeldung von Vereinsmitgliedern durchgeführt. Gern könnt Ihr Euch mit Programmvorschlägen und Angeboten in die Planung einbringen.

Arbeitseinsatz 15.04.2023

folgende Arbeiten können zum Arbeitseinsatz am 15.04.2023 um 09:00 Uhr ausgeführt werden:

01Mähen Zufahrtsstraße KGV(Lfd. Nr.: 1 AP)
02Beräumung Schnittgut von 1(Lfd. Nr.: 3 AP)
03Hang, Plateau/Spielplatz mähen+
Sandkasten reinigen
(Lfd. Nr.: 8/9AP)
04Tummelsbach mähen+ säubern(Lfd. Nr.: 10 AP)
05Zaun Parkplatz/Hang beschneiden(Lfd. Nr.:11 AP)
06Pflege Gemeinschaftsrabatte(Lfd. Nr.:18 AP)
07Partyzelt Befestigung/Fundament+
Reparatur Gestell
(Lfd. Nr.:14 AP)

Einzelprojekte können auch zu anderen Terminen ausgeführt werden aber nur in Absprache mit dem VA.

Detlef Przygodda (Stellv. Vorsitzender)
AP = Arbeitsplan gem. Beschluss MV 04.03.2023

Anmeldung bitte bis zum 05.04.2023; 12:00 Uhr bei Gfr. Przygodda (Parz.18) unter 0351-2500346 oder 0176-49180960 oder Ihr nutzt das Formular:

Osterfeuer am 08.04.2023

Wir wollen unser Osterfeuer wie geplant am 08.04.2023 durchführen. 

Beginn: 14:00 Uhr

Dazu darf ab sofort unbehandeltes und trockenes Holz oberhalb der Lagerfeuerstelle (mind. 4 m Abstand) abgelagert werden. Eine Ablagerung von Gehölzen mit Dornen oder Rosenabschnitt wird verboten (im Interesse der Durchführenden).  Das Holz ist in händelbare Form zu zerkleinern und zu stapeln. Wer Holz ablegt, sollte auch beim Osterfeuer dabei sein.  

Gemeinsam mit Euch möchten wir den Grill anschmeissen.

Zur besseren Vorbereitung bitten wir Euch, das nachfolgende Formular zu Anmeldung zu nutzen! Bitte sendet uns Euere Anmeldungen bis zum Dienstag den 05.04.2023. So können wir die notwendigen Einkäufe noch vor dem Osterandrang erledigen.

Mitwirkungsmöglichkeiten

Euer Beitrag zur Durchführung unseres Osterfeuers
Mit wieviel Personen werdet Ihr am Osterfeuer teilnehmen?

Planungsbereich für das Gartenjahr 2025/26

Nutzung Vereinslaube
BeantragtParzelleBeginn
Datum/Uhrzeit
Ende
Datum/Uhrzeit
14.04.2025H1914.08.202616.08.2026
verfügbar: 01 Stück
Festzelt
BeantragtParzelleBeginn
Datum/Uhrzeit
Ende
Datum/Uhrzeit
14.04.2026H1914.08.202616.08.2026
verfügbar: 01 Stück
Biertischgarnitur
BeantragtParzelleAnzahlBeginn
Datum/zeit
Ende
Datum/zeit
verfügbar: gesamt 10 Stück
Rasenmäher
BeantragtParzelleBeginn
Datum/Uhrzeit
Ende
Datum/Uhrzeit
verfügbar: ein Stück
Motorsense
BeantragtParzelleBeginn
Datum/Uhrzeit
Ende
Datum/Uhrzeit
verfügbar: ein Stück

Anmeldung/Reservierung

Reservierung von Vereinseigentum für private Zwecke

Ich beantrage die Nutzung und Ausleihe von Vereinseigentum für private Zwecke

Nutzung und Ausleihe von Vereinseigentum für private Zwecke

Der Verein stellt allen Vereinsmitgliedern auf Antrag für die private Nutzung innerhalb der Kleingartenanlagen folgende Einrichtung, Mobiliar und Geräte gebührenpflichtig zur Verfügung:

Nutzung Vereinslaube

  • Die Vereinslaube kann von jedem Vereinsmitglied für private Feiern genutzt werden.
  • Tagessatz für Vereinslaube mit Kühlschrank, Grill, Geschirr incl. Festzelt, Festzeltgarnituren…. 25,00 € (nur für Private Anmietung zu Familienfeiern)
  • (Dazu wird ein gesondertes Übergabe-/Übernahmeprotokoll gefertigt.)
  • In der Vereinslaube herrscht Rauchverbot.
  • Für anfallende Schäden ist der Nutzer haftbar.

Ausleihe von Mobiliar und Geräten

Jedes Vereinsmitglied kann sich folgendes Mobiliar und Geräte, die sich im Eigentum des Vereins befinden, ausleihen:

ZeltnutzungTagessatz10,00 EUR
BiertischgarniturTagessatz3,00 EUR
RasenmäherStundensatz4,00 EUR
MotorsenseStundensatz4,00 EUR
HeckenschereStundensatz2,00 EUR

Beschädigte Teile müssen vom Ausleiher repariert oder ersetzt werden.

Verpflichtung

Der/die Nutzerin/ Ausleiherin sich zu einem sachgerechten und schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum. Defekte sind umgehend aufzuzeigen. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften bei Gerätenutzung ist der/die Ausleiher*in verantwortlich.

Arbeitsplan 2023

Stand: 04.03.2023

Nr.Vorhaben
01Mähen Zufahrtsstraße KGV AT , nur mit Motorsense
02Hecke schneiden an Zufahrt
03Beräumung Schnittgut von 1.
04Beseitigen Schlaglöcher Zufahrt Haupttor
05Überprüfung Kinderspielplatz
06Kompostanlage leeren
07Streichen Spielturm
08Mähen Hang und Säuberung Festplatte
09Mähen Plateau Spielplatz, Reinigung Sandkasten
10Pflege Tummelsbach, mähen mit Motorsense
11Zaun von Parkplatz bis Hang/Plateau freischneiden
12Säulen am Zaun richten Hang/Plateau + Bahndamm
13Vereinshaus schleifen + streichen
14Partyzelt Befestigung
15Baum und Strauchpflege am Spielplatz und Hang
16Baumpflege Hangweg
17Wegpflege am Hangweg, incl. Wendehammer
18Pflege Gemeinschaftsrabatte
19Vor und Nachbereitung Festplatz
20Vor und Nachbereitung Lagerfeuerstelle
21Winterfestmachung + Schilder abräumen
22Hecke schneiden am Parkplatz und am Hang/Plateau
23Brücke streichen
24Treppe steichen
25Reparatur Treppe
26Ausbau Vereinshaus

Das Mähen der Zufahrtsstraße und am Tummelsbach erfolgt nur noch mit der Motorsense.
Dazu sind die Gartenfreunde Volkmar Göhler, Christian Wauer und Marcel Sommer eingewiesen. Die zum AE eingeteilten Gartenfreunde sind für die Beräumung des Schnittgutes der Zufahrtsstraße verantwortlich.
Alle anfallende Arbeiten außerhalb der Arbeitseinsätze sind grundsätzlich mit dem Verantwortlichen Gartenfreund Detlef Przygodda und in Ausnahmesituationen mit einem anderen Vorstandsmitglied abzustimmen. Anschließend sind diese geleisteten Arbeiten in Schriftform mit Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeiten beim Verantwortlichen abzugeben. Sonst erfolgt keine Anerkennung der geleisteten Stunden.

Anlage 1 zur Kleingartenordnung

Aufgaben zur Erfüllung der Anliegerpflichten und zur Pflege der Gemeinschaftsflächen

Anliegerpflichten gelten für alle Vereinsflächen, die außerhalb eines Kleingartens liegen oder am Vereinsgelände angrenzen. Nur deren regelmäßige Sauberhaltung und Pflege garantiert einen guten Gesamteindruck unseres Vereins für uns selbst und Gäste.
Deshalb ist dies eine Pflicht für jedes Vereinsmitglied.

1. Pflege der Hauptwege

(1) Jeder Gartenfreund ist für eine regelmäßige Sauberhaltung und Unkrautbekämpfung sowie für den ordnungsgemäßen Zustand des an seine Parzelle angrenzenden Weges verantwortlich.
Auf dem gesamten Weg bahndammseitig ist dies, durch die Nutzer der Parzellen 2 bis 13, der Weg tummelsbachseitig durch die Nutzer der Parzellen 16 bis 22 und 24 bis 27 jeweils bis zur Weg Mitte zu realisieren. Der Weg zur Parzelle 14 ist durch den Gartenfreund der Parzelle selbst sauber zu halten. Dies gilt in Verlängerung bis zum Zaun zur Bahn.

Die Wege an den Parzellen H1 bis H24 sind durch die anliegenden Pächter bis zur Weg Mitte zu pflegen. Die Randrabatten sind als Rasenfläche, Fläche mit Bodendeckern oder Blumen zu gestalten. Ein wild wachsen lassen von Anpflanzungen ist zu unterbinden. Sträucher und Gehölze, die zu dicht an die Gartengrenze gepflanzt wurden, sind so zu schneiden, dass die Wege frei sind oder sie sind zu entfernen.

Werden durch einen Gartenfreund oder durch ihn bestellte Personen Schäden an Wegen bzw. Anlagen verursacht, sind diese unverzüglich dem Vorstand anzuzeigen und durch den Gartenfreund oder von ihm Bestellte zu beseitigen, so dass der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt ist.

(2) Die Anwendung von Herbiziden und der Einsatz von Salz zur Sauberhaltung der Wege und KFZ-Stellplätze sind strengstens untersagt (Umweltschutz). Bei Verstößen haftet der betreffende Unterpächter/Anwender selbst.

2. Pflege der Grenzanlagen und Gewässerschutzstreifen Tummelsbach

(1) Die Sauberhaltung des Zaunes mit der Rabatte, bahndammseitig bis zur Grundstücksgrenze des Vereins, obliegt den anliegenden Gartenparzellen Nr. 2 bis 13 eigenständig. Das Ablagern von Gartenabfällen, Möbelteilen etc. zur Niederhaltung von Unkraut und anderem Bodenbewuchs hinter dem Zaun zur Bahnanlage bis zur Vereinsgrenze ist nicht zulässig. Der Bereich zwischen Gartenzaun und Grundstücksgrenze ist regelmäßig mit solchen Mitteln zu pflegen, so dass das Gesamtbild der Kleingartenanlage nicht beeinträchtigt wird. Ablagerungen jeglicher Art auf dem Bahngelände oder dessen Nutzung sind verboten. Bei Anzeige durch die DB haftet der Verursacher.

(2) Der Zaun mit der Rabatte und des angrenzenden Splitts von der Gartengrenze Parzelle Nr. 13 bis zum Eingangstor wird durch die Pächter der Parzellen 15, 16, und 19 im monatlichen Wechsel unter Verantwortung des Gartenfreundes der Parzelle 19 in regelmäßigen Abständen sauber gehalten.

(3) Der Zaun mit der Rabatte vom Parkplatz Nr.1 bis 7 ist durch die Parkplatznutzer zu realisieren.

(4) Die Sauberhaltung und Pflege des Zaunabschnitts von der Kompostanlage bis zum Tummelsbach wird mit den Arbeitseinsätzen realisiert.

(5) Die Böschung und Gewässerrandstreifen des Tummelsbach werden durch die Gartenfreunde der Anliegerparzellen 1, 14, 15, 24, 25, 26, 27, H6, H7, H16, H17, H22 und H23 eigenständig durch regelmäßiges Rasenmähen in Abhängigkeit der Vegetation gepflegt. Bei Notwendigkeit sind Treib-, Schwemmgut und Abflusshindernisse zu entfernen, soweit dies der Pflegende bei Wahrung der eigenen und Sicherheit Dritter durchführen kann. Diese Arbeiten sind unabhängig von einem Pflegevertrag durchzuführen. Ab Grenze der Parzelle 27 bis zum Zaun wird dies analog in Verbindung mit der Pflege des Plateaus und Kinderspielplatz (siehe Pkt. 3.1.) durchgeführt.

3. Pflege der Gemeinschaftsanlagen

3.1 Rasenhang, Plateau mit Kinderspielplatz, Tummelsbach und Gemeinschaftsterrasse

Die Pflege umfasst das regelmäßige Mähen des Rasens und die Sauberhaltung der Gemeinschaftsterrasse inklusiv Aufgang. Der Rasen ist im Zeitraum April bis Oktober regelmäßig entsprechend der Vegetation zu mähen. Die Pflegearbeiten beinhalten den Bereich des Tummelsbach wie unter Pkt. 2. (5) aufgeführt und die Sauberhaltung des Sandkastens.

Verantwortlich sind die Pächter der Parzellen 12, 15, 27, H 03, H 05, H15, und H 22.

Die Pflegearbeiten gemäß 3.1. werden als Projekt vergeben und rechnen auf die Pflichtstunden (Arbeitseinsätze) an. Verantwortlich für die Planung, Koordinierung und Kontrolle ist der Stellvertreter des Vorsitzenden. Kann ein Pächter die Aufgaben im geplanten Zeitraum nicht durchführen, hat er selbst für Ersatz zu sorgen und dies dem Vorstand mitzuteilen.

3.2 Gemeinschaftsrabatte

Die Pflege der Rabatte an der Gemeinschaftsterrasse erfolgt in Arbeitseinsätzen. Die Pflege (freihalten von Unkraut) der angrenzenden Splittfläche erfolgt durch die Gartenfreunde der Parzellen 17, 21 und 25 im monatlichen Wechsel in Verantwortung des Gartenfreundes der Parzelle 21. Der Steilhangteil unterhalb der Lagerfeuerstelle wird durch den Gartenfachberater
als Kräuterlehrbeet angelegt und gepflegt. Der Kauf von Pflanzen und Düngemitteln ist mit dem Vorstand abzustimmen.

3.3 Parkplätze

Die Sauberhaltung der Parkplätze umfasst das regelmäßige Entfernen von Unkräutern. Bei den Parkplätzen 1 – 7 vom Zaun bzw. Kompostanlage bis Mitte Parkplatz mit der angrenzenden Rabatte gem. Pkt. 2. (3), bei den Parkplätzen 9 – 16 von der Hecke bis Mitte Parkplatz und bei den Parkplätzen 17 – 24 von der Hecke bis zum Rasen des Hanges. Die Parkplätze „Am Hang“ inklusiv Wendehammer werden in Arbeitseinsätzen gepflegt.

3.4 Kompostanlage

Die Kompostanlage wird in Arbeitseinsätzen bewirtschaftet.

3.5 Brunnen

Die Fläche um die Brunnenanlage ist durch den Gartenfreund der Parzelle 11 in Eigenverantwortung nach Bedarf zu pflegen.

3.6 Wegflächen vor Schaukasten und Kräuterlehrbeet

Die Wegfläche unterhalb des Kräuterlehrbeets bis Parkplatz 24 wird durch die Gartenfreunde der Parzelle 22, 26 und 27, unter Verantwortung des Gartenfreundes der Parzelle 22 sauber gehalten.
Der Bereich vom Fußgängertor 1 und des Schaukastens, bis Parkplatz 1 erfolgt im monatlichen Wechsel eigenständig durch die Unterpächter der Parzelle 1 und 20. Die Sauberhaltung umfasst das regelmäßige Entfernen von Unkräutern.

4. Einsatz vereinseigener Hilfsmittel

Für die Rasenpflege sind der vorhandene Rasenmäher und die Motorsense zu nutzen. Nach der Arbeit sind diese gesäubert dem Gerätewart zurückzugeben. Die Ausgabe der Motorsense erfolgt nur an speziell eingewiesene Gartenfreunde (wird im Arbeitsplan ausgewiesen).

Der Schlüssel für das Gerätehaus wird generell nicht herausgegeben. Es muss persönlich oder telefonisch mindestens 3 Werktage vor Nutzung ein Termin vereinbart werden. Die Anmeldung entfällt bei zentral geplanten Arbeitseinsätzen. Die Nutzung der Geräte erfolgt nur nach Einweisung. Während der Nutzung aufgetretene Mängel sind dem Gerätewart unverzüglich zu melden.

5. Einsatz privater Hilfsmittel

Der Einsatz von privaten Arbeitsmitteln erfolgt auf eigene Gefahr und ist mit einem Vorstandsmitglied vorab abzustimmen. Der Verein übernimmt keine Haftung.

6. Allgemeine Festlegungen

(1) Für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten gemäß Pkt. 2. (2), 3.1, 3.2 und 3.7 erster Absatz ist vom Verantwortlichen ein Terminplan für die Reihenfolge der Arbeiten von April bis Oktober aufzustellen und dem Vorstand bis zum 31.01. des lfd. Jahres bekannt zu geben. Die Unterpächter sind per Aushang in den Schaukästen und mit der Einladung zur Mittgliederversammlung zu informieren.

(2) Im Verhinderungsfall hat der Unterpächter für festgelegte Anliegerpflichten eigenverantwortlich für Ersatz zu sorgen. Die Änderung ist dem Verantwortlichen unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt bei witterungs- und vegetationsabhängiger Terminverschiebung.

(3) Die Erfüllung der Anliegerplicht ist vom verantwortlichen Gartenfreund zu kontrollieren. Mängel in der Erfüllung oder die Nichterfüllung der Anliegerpflichten, sind dem Stellvertreter des Vorsitzenden zu melden.

(4) Die Nicht- oder unvollständige Erfüllung der Anliegerpflicht wird gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung des Vereines, dem zur Durchführung verantwortlichen Unterpächter, nach Ablauf der Frist, in Rechnung gestellt, wenn er nicht selbst für Abhilfe gesorgt hat.

(5) Über die Aufnahme von Pflegearbeiten nicht vergebener Kleingärten in die Arbeitseinsätze entscheidet der Vorstand nach Dringlichkeit und Bedarf.

(6) Als Pflichtstunden gelten Arbeitsstunden zur Erfüllung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Arbeitsplans. Abweichungen bei Notwendigkeit (Havarie u. ä.) können durch den Vorstand beschlossen werden.

7. Arbeits- und Brandschutz

Die Bestimmungen des Arbeits- und Brandschutzes sind bei der Durchführung von Arbeitsaufgaben, die vom Vorstand an Vereinsmitglieder übertragen wurden einzuhalten. (Pflichtstunden, Anliegerpflichten, objektbezogene Arbeiten und sonstige vom Vorstand übertragene Aufgaben).

Anliegerpflichten 2023

1.Pflege Hang, Plateau mit Spielplatz, Tummelsbach und Gemeinschaftsterasse

(gem. Kleingartenordnung Anlage 1, Pkt. 3.1.)

Die aufgeführten Termine sind Richttermine. Sie dürfen in Abhängigkeit der Vegetation verschoben werden. Im Verhinderungsfall hat der festgelegte Gartenfreund eigenverantwortlich für Ersatz zu sorgen. Die Änderung ist dem Verantwortlichen Gfd. Detlef Przygodda unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Pflege Tummelsbach ist mit den Gartenfreunden, die mit der Motorsense die Vorarbeit leisten, abzustimmen.

DatumParzelleName
AprilH 03M. Kolusch
Mai27G. Berger
JuniH 15M. Künzel
Juli12C. Gorgos
AugustH 05R. Sommer
September15S. Chalupka
OktoberH 22T. Meusel
Verantwortlich für die Planung: Vorstand

2. Pflege Zaun mit Rabatte und die angrenzende Splittfläche von der Gartengrenze Parzelle 13 bis zum Haupttor

(gem. Kleingartenordnung Anlage 1, Pkt. 2 (2))

DatumParzelleName
April19A. Zieger
Mai16J. Schlick
Juni15S. Chalupka
Juli19A. Zieger
August16J. Schlick
September15S. Chalupka
Oktober19A. Zieger
Verantwortlich für die Realisierung: A. Zieger (Parzelle 19)

3. Pflege der Splittfläche unterhalb des Kräuterlehrbeetes und Anfang Parkplatz Nr. 24

(gem. Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 3.6.)

DatumParzelleName
April27G. Berger
Mai22H. J. Attendorn
Juni26M. Albach
Juli27G. Berger
August22H. J. Attendorn
September26M. Albach
Oktober27G. Berger
Verantwortlich für die Realisierung: H. J. Attendorn (Parzelle 22)

4. Pflege der Splittfläche an der Gemeinschaftsterrasse

(gemäß Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 3.2)

DatumParzelleName
April25H. Domschke
Mai21M. Göhler
Juni17P. Keiner
Juli25H. Domschke
August21M. Göhler
September17P. Keiner
Oktober25H. Domschke
Verantwortlich für die Realisierung: M. Göhler (Parzelle 21)

5. Pflege der Splittfläche vom Fußgängertor bis Parkplatz 1

(gem. Kleingartenordnung, Anlage 1, Pkt. 3.6 Abs.2)

DatumParzelleName
April20A. Kaden
Mai01U. Paufler
Juni20A. Kaden
Juli01U. Paufler
August20A. Kaden
September01U. Paufler
Oktober20A. Kaden
Verantwortlich für die Planung und Realisierung: A. Kaden (Parzelle 20)

Bauantrag des Stadtverbandes „Dresdener Gartenfreunde“ e. V.

Zur Beantragung von Baumaßnahmen laden Sie sich bitte das Formular herunter. Die Angaben können Sie am PC vornehmen. Danach ausdrucken und unterschreiben. Das unterschriebene Exemplar bitte an den Vereinsvorstand senden.