Aktuelle Information zum Saisonauftakt 2025

Wir haben am 01.03.2025 zur Mittgliederversammlung die Weichen für 2025 gestellt. Alle Beschlussvorlagen, wie sie jedes Vereinsmitglied mit der Einladung erhalten hat, wurden einstimmig beschlossen und sind damit rechtskräftig. Auf der MV wurde auch die mangelnde Zahlungsmoral einiger Gartenfreunde und die teilweise unzureichende Erfüllung der Anliegerpflichten und Bewirtschaftungsmängel ausgewertet. Gartenfreunde, die alles negieren, müssen auch die Konsequenzen in Kauf nehmen. Wir werden hier 2025 gemäß unserem Verwaltungsauftrag handeln.
Leider sind einige Vereinsmitglieder unentschuldigt nicht zur MV erschienen. Hierbei geht es eigentlich nur um Anstand und Fairness.

Zur Durchführung des Osterfeuers am 19.04.2025 bitten wir um Meldung von Gartenfreunden, die dies durchführen. Zur Anmeldung könnt Ihr gern unser Formular nutzen:

Mitwirkungsmöglichkeiten

Euer Beitrag zur Durchführung unseres Osterfeuers
Mit wieviel Personen werdet Ihr am Osterfeuer teilnehmen?

    Am 05.04.2025 wird das Wasser angestellt. Bitte bis dahin alle Wasserhähne/Haupthahn schließen. Das Beste ist, persönlich vor Ort sein.

    Für die Messe Dresdner Ostern (27.03. – 30.03.) können beim Vorsitzenden ermäßigte Eintrittskarten bestellt werden.

    Gartenpodcast, LfULG

    In diesem Gartenpodcast gibt die Gartenakademie Sachsen praxisnahe Tipps rund um das nachhaltige Gärtnern.

    Das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kennt sich mit Gartenbau bestens aus und betreibt schon seit vielen Jahren Versuchsfelder, Obstanlagen und Gewächshäuser in Dresden-Pillnitz.

    Ihr Podcast erscheint einmal im Monat, jeweils mit einer aktuellen Folge passend zur Jahreszeit.

    https://www.gartenakademie.sachsen.de/Gartenpodcast.html

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    Invasive Neophyten in Kleingartenanlagen

    Kanadische Goldrute

    Laut Bundesnaturschutzgesetz sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen die Verbreitung invasiver Neophyten zu verhindern. Nicht beherrschbare Neophyten mit starkem Verbreitungspotenzial sind unter anderem die Kanadische Goldrute.

    Diese hat auch unseren Verein erreicht und wächst ohne dass sie jemand gepflanzt hat, in fast jedem Garten und auf Anliegerflächen.

    Ein wachsen lassen dieser Goldrute ist in Kleingartenanlagen daher verboten (s.a. RKGO Anlage 2). Jeder Pächter ist verpflichtet diese umgehend mit Wurzel zu beseitigen. Ein wachsen lassen stellt auch eine Belästigung der Gartenfreunde da. Diese müssen dann beseitigen, was der Nachbar duldet.